Gesetz zur Beschneidung Juden und Muslime loben Einigung

Berlin · Verglichen mit anderen Initiativen ist das Beschneidungsgesetz, das heute im Entwurf von der Bundesregierung beschlossen wird, im Schnellverfahren entwickelt worden. Erst Ende Juni war nach einem Urteil des Kölner Landgerichts eine Welle von Verunsicherung und Empörung durch jüdische, muslimische und Ärzteverbände gelaufen.

 Dieter Graumann vom Zentralrat der Juden lobt die Einigung als lebensklug.

Dieter Graumann vom Zentralrat der Juden lobt die Einigung als lebensklug.

Foto: dpa, Bodo Marks

Die gesetzliche Regelung soll beruhigen. Aber nicht alle sind zufrieden.

Mit "großer Betroffenheit" reagiert etwa Wolfram Hartmann, Präsident des Kinder- und Jugendärzteverbandes. Aus seiner Sicht wird "das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit dem Elternrecht untergeordnet". Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich dazu entschieden, die gesetzliche Regelung zur Beschneidung nicht etwa im Strafrecht unterzubringen, sondern bei den Elternrechten im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Danach wird Eltern künftig ausdrücklich das Recht eingeräumt, Beschneidungen bei kleinen Jungen zuzustimmen, wenn diese sich noch nicht äußern können und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Den Eingriff sollen auch Nicht-Ärzte vornehmen dürfen, wenn sie ausgebildet und von Religionsgemeinschaften dazu vorgesehen sind. Das bemängeln die Ärzte, weil damit eine "unverzichtbare" Vollnarkose weiterhin ausscheide.

Dieter Graumann, Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland, würdigt die Formulierungen im Gespräch mit unserer Redaktion jedoch als einen "ausgesprochen lebensklugen, ausgewogenen und fairen Gesetzentwurf". Natürlich habe auch der Zentralrat Zugeständnisse machen müssen.

Aber die Politik sei doch ausdrücklich dafür zu loben, dass sie in einer schwierigen Frage einen guten Weg gefunden und dabei das "entscheidende Signal" ausgesendet habe: "Jüdisches und muslimisches Leben bleiben weiter hier willkommen." Das verdiene Respekt und Anerkennung.

Zustimmung kommt auch vom Zentralrat der Muslime. "Durch das Gesetz wird der Instrumentalisierung des Strafgesetzes ein deutlicher Riegel vorgeschoben", sagte Zentralratsvorsitzender Aiman Mazyek. Die Instrumentalisierung sei durch das Kölner Urteil versucht worden. Juden und Muslime dürften aber nicht kriminalisiert werden. "Hier wieder Rechtssicherheit zu schaffen, bedeutet Aufrechterhaltung der Religionsfreiheit und damit auch Rechtsfrieden in unserem Land", betonte Mazyek.

(may-)
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