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Luftsicherheit per Notwehr: Jung pocht auf Verfassungsänderung

zuletzt aktualisiert: 17.02.2006 - 09:42

Berlin (rpo). Bundesverteidigungsminister Jung (CDU) will sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Luftsicherheitsgesetz nicht abfinden. Er dringt darauf, die Verfassung zu ändern, da die Gefahr von Terroranschlägen aus der Luft fortbestehe. Bis zu einer Neuregelung will er Sicherheit, falls nötig, per Notwehr garantieren. 

Nach dem Aus für das Luftsicherheitsgesetz durch die Karlsruher Richter dringt Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) auf eine Änderung des Grundgesetzes. Die Gefahr terroristischer Angriffe aus der Luft werde es weiter geben, sagte Jung. Daher benötige die Bundeswehr eine rechtliche Klarstellung. Das müsse aus seiner Sicht sowohl den Artikel 35 mit der Rechts-, Amts- und Katastrophenhilfe als auch den Artikel 87a betreffen, der den Einsatz der Streitkräfte im Inneren nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall zulässt.

Jung versicherte zugleich, er werde sich bis zur Neuregelung an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen beim Einsatz der Luftwaffe zur Absicherung des deutschen Luftraumes halten. Die Richter hatten am Mittwoch den Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeuges mit Zivilisten an Bord für unzulässig und mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Erforderlichenfalls aber müsse die Sicherheit im Luftraum im Wege der Notwehr gewährleistet werden. "Wenn eine Notlage besteht, kann und werde ich handeln", sagte der Minister.

Im Notfall den Befehl erteilen

Jung wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht das gesamte Luftsicherheitsgesetz gekippt habe. Daher gebe es bei Terrorgefahr im Moment nicht mal eine gesetzliche Grundlage für den Abschuss unbemannter oder ausschließlich von Terroristen besetzter Flugzeuge. Möglich wäre das nur als Notwehr bei einem übergesetzlichen Notstand. "In dem Fall würde ich auch einen entsprechenden Befehl erteilen." Als Verteidigungsminister sei er verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger vor einem solchen Angriff zu schützen.

Auch nach dem Karlsruher Richterspruch würden künftig Alarmrotten der Luftwaffe aufsteigen, wenn Flugzeuge unangemeldet in den deutschen Luftraum eindringen, um die Situation aufzuklären, stellte Jung klar. Sei eine Klärung in der Luft nicht möglich, könnten die Abfangjäger den Eindringling abdrängen, zur Landung zwingen, auch Warnschüsse abgeben. Handele es sich zweifelsfrei um einen terroristischen Anschlag, könnten unbemannte oder nur mit Terroristen besetzte Maschinen auch abgeschossen werden. Seien allerdings Unbeteiligte an Bord, sei ein Abschuss vom Bundesverfassungsgericht untersagt.

Quelle: afp2

 
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