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Geheimbericht zu Luftangriff in Afghanistan: Jung weist Vorwürfe zurück

zuletzt aktualisiert: 26.11.2009 - 11:09

Berlin (RPO). Der ehemalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung weist alle Vorwürfe, er habe der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Bombardierung zweier entführter Tanklastwagen in Afghanistan Informationen über zivile Opfer vorenthalten. Er habe von Anfang klar gesagt, "dass wir auch zivile Opfer nicht ausschließen können", so Jung am Donnerstag in Berlin.

Franz-Josef Jung gerät durch neue Informationen zum Luftangriff in Kundus in die Bredouille.  Foto: ddp, ddp
Franz-Josef Jung gerät durch neue Informationen zum Luftangriff in Kundus in die Bredouille. Foto: ddp, ddp

Zugleich habe er sein Mitgefühl gegenüber den Angehörigen zum Ausdruck gebracht. Wahr sei allerdings, dass er seine Angaben zunächst auf Informationen aus Kundus - dem dortigen Gouverneur, dem Chef der Polizei, dem Vorsitzenden des Provinzrates sowie dem Chef der Armee - bekommen habe. Diese hätten eine "Zahl von Getöteten und Verletzten beschrieben". Zugleich hätten sie aber gesagt, nach Befragungen vor Ort stehe fest, es handele sich um Taliban und deren Verbündete.

"Das war damals meine Information", sagte der CDU-Politiker. Alle Informationen seien schließlich in den Nato-Bericht zu dem Angriff eingeflossen. Jung sagte, er habe von Anfang an auch mit ISAF-Kommandeur Stanley McCrystal und dem deutschen Obert Georg Klein gesprochen.

Einem Zeitungsbericht zufolge soll das Ministerium schon früher Hinweise auf zivile Opfer bei dem von der Bundeswehr in der Nacht zum 4. September angeordneten Luftangriff gehabt haben als bisher angegeben. Die Informationen seien Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft offenbar vorenthalten worden, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf einen geheimen Berichte der Feldjäger und ein Video des Angriffs aus einem der beteiligten Kampfflugzeuge.

Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan bat nach Angaben von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg im Zuge der Vorwürfe um seine Entlassung.

Quelle: RTR/pst

 
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