Hohes Ordnungsgeld droht Junge Union muss erfundenen Schulz-Tweet löschen

München/Hamburg · Nach den G20-Krawallen veröffentlichte die Junge Union Bayern ein Zitat von SPD-Chef Martin Schulz – es war allerdings frei erfunden. Die Aussage muss deshalb gelöscht werden, entschied das Landgericht Hamburg.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz (Archiv).

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz (Archiv).

Foto: dpa, cdt vge

Nach den G20-Krawallen veröffentlichte die Junge Union Bayern ein Zitat von SPD-Chef Martin Schulz — es war allerdings frei erfunden. Die Aussage muss deshalb gelöscht werden, entschied das Landgericht Hamburg.

Die Junge Union Bayern hatte am 10. Juli auf ihrer Facebookseite einen Beitrag über Martin Schulz veröffentlicht. Darin warf sie dem SPD-Kanzlerkandidaten vor, dass er sich zwar öffentlich von Linksextremen distanziere, tatsächlich aber mit ihren politischen Vertretern zusammenarbeiten wolle.

Zum Beweis veröffentlichte die JU eine Twitter-Nachricht von Schulz — und erfand einen zweiten Tweet des SPD-Chefs, in dem er angeblich ankündigte, mit den Fürsprechern der Krawalle nach der Bundestagswahl regieren zu wollen. Die Fälschung war nur bei genauem Hinsehen zu erkennen: Der erfundene Tweet wurde unter dem Account "@therealMartinSchulz" mit dem identischen Profilbildes veröffentlicht.

Gericht droht mit Ordnungsgeld

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die JU Bayern den frei erfundenen Tweet löschen muss. Ansonsten droht der Jungen Union ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, sagte ein Gerichtssprecher. Parteichef Martin Schulz habe persönlich auf die Entfernung des Tweets gedrängt. Zuvor hatte der "Spiegel" über die Entscheidung des Landgerichts berichtet.

"Es ist skandalös, dass CDU und CSU eine solche Entgleisung geduldet haben, und ich bin froh, dass nun so entschieden wurde", sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil dem "Spiegel". Seine Partei wolle "einen harten, aber fairen Wahlkampf führen; darin haben Verleumdungen und Fake-News jeglicher Art nichts zu suchen".

Die CSU will die einstweilige Verfügung des Landgerichts zunächst rechtlich prüfen, wie ein Sprecher der "Süddeutschen Zeitung" sagte. Nach Angaben der "Tagesschau" wurde der Beitrag von der Facebookseite der JU Bayern am späten Dienstagnachmittag gelöscht.

(wer/dpa)
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