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Interview mit Leutheusser-Schnarrenberger: Justizministerin gegen Datenspeicherung

VON MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 18.11.2010 - 19:10

Berlin (RP). Angesicht der gestiegenen Terror-Gefahr in Deutschland wird der Ruf nach mehr Sicherheit durch eine umfassende Datenspeicherung laut. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellt sich im Gespräch mit unserer Redaktion den aktuellen Forderungen nach der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung entgegen.

Die Sicherheitslage spitzt sich zu. Mehrere Innenminister fordern eine rasche Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Halten Sie ihren Widerstand aufrecht?

Leutheusser-Schnarrenberger Widerstand ist das falsche Wort. Es geht um Besonnenheit. Ich warne vor einer politischen Instrumentalisierung der aktuellen Situation für einseitige Sicherheitsgesetze. Hektische Überreaktionen lassen den Rechtsstaat sonst aus den Fugen geraten. Dreh- und Angelpunkt sind immer eine gute Ausstattung der Polizei und die konsequente Beseitigung von Vollzugsdefiziten. Eine nachhaltige Sicherheitspolitik setzt gerade bei erhöhten Bedrohungslagen auf weitsichtiges und umsichtiges Handeln.

Wäre es möglich, die Telefondaten für wenige Wochen zu speichern und so einen Kompromiss mit der Union zu ermöglichen?

Leutheusser-Schnarrenberger Die Diskussion mit dem Koalitionspartner dreht sich um die Frage: Brauchen wir eine anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten von allen Bundesbürgern? Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt und darauf hingewiesen, dass die anlasslose Speicherung Rückschlüsse bis in die Privatsphäre ermögliche. Der sicherheitspolitische Mehrwert dieser grundrechtssensiblen Datenberge wird zurecht bezweifelt. Deswegen arbeitet mein Ministerium an einer anlassbezogenen Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Das Ziel ist, dass bei konkreten Verdachtsmomenten durch das "Schockfrosten" die routinemäßige Löschung von Verbindungsdaten unterbunden wird; die Daten werden "eingefroren". Dieses Verfahren wird ja erfolgreich praktiziert, unter anderem in den Vereinigten Staaten.

Das Bundeskriminalamt glaubt, dass die Datenspeicherung bereits den so genannten Amsterdam-Bomber, der Weihnachten 2009 einen Flieger hochjagen wollten vorher ausfindig gemacht hätte. Stimmt das?

Leutheusser-Schnarrenberger Spektakuläre Einzelfälle hypothetisch mit und ohne Vorratsdatenspeicherung durchzuspielen, ist reine Spekulation. In der Regel kommt es gerade bei der Terrorismusbekämpfung auf die Kombination unterschiedlicher Ermittlungsansätze an. Unser geltendes Recht eröffnet ein breites Instrumentarium, das konsequent angewendet werden muss - von Erkenntnissen aus ganz normalen Zeugenaussagen über Informationen ausländischer Partner bis hin zum Abhören von Telefongesprächen.

Müssen die Anti-Terror-Gesetze der Vorgängerregierungen angesichts der neuen Lage länger laufen?

Leutheusser-Schnarrenberger Diese Regierung hat klare Absprachen getroffen, die auch im Zeichen des Terrors gelten. Wir planen ja nicht die Regierungsarbeit von Tag zu Tag, sondern mit Weitsicht nach eingehender Analyse: Was schafft wirklich mehr Sicherheit und was nimmt zu viel Freiheit. Die Sicherheitsgesetzgebung der letzten zehn Jahre hat ja nicht ein Mehr an Sicherheit geschaffen. Datenberge alleine helfen nicht weiter. Nachhaltige Sicherheitspolitik braucht qualifiziertes Personal und moderne Ausstattung und nicht immer neue Datenberge.

Sie wollen eine ehrliche Bewertung der Terrorgesetze. Welche Maßnahme hat Ihrer Meinung nach bisher gewirkt?

Leutheusser-Schnarrenberger Das Vereinsverbot aus dem ersten Sicherheitspaket hat bekanntlich dazu geführt, dass islamistischen Vereinigungen das Handwerk besser gelegt werden kann. Die im Gesetz verankerte Evaluierung der Sicherheitsgesetze wird jetzt fundiert durchgeführt und zwar mit der Frage: Welche Erkenntnisse haben welche Sicherheitsgesetze tatsächlich gebracht. Am Ende wird ein ehrliches Ergebnis stehen.


 
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