Beschneidungen von Jungen Justizministerin gegen gesondertes Gesetz
Berlin · Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll es kein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von Jungen geben. Die FDP will bei der Entscheidung über eine Regelung im Bundestag den Frakionszwang aufheben.
Uneinig sind sich die Experten demnach noch darüber, ob die Beschneidung aus religiösen Gründen besser im Strafrecht oder im Familienrecht geregelt werden kann. Das ist das Ergebnis von Beratungen im Justizministerium, wie der "Spiegel" am Sonntag vorab aus seiner neuen Ausgabe berichtete.
Grundsätzliche Frage
In der Union gibt es noch keine Entscheidung über den Fraktionszwang.
Gesetzliche Grundlage
Der Bundestag hatte breiter Mehrheit einen Antrag der drei Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP angenommen, wonach die Bundesregierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll.
Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das kürzlich die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte.