Beschneidungen von Jungen Justizministerin gegen gesondertes Gesetz

Berlin · Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll es kein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von Jungen geben. Die FDP will bei der Entscheidung über eine Regelung im Bundestag den Frakionszwang aufheben.

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
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Uneinig sind sich die Experten demnach noch darüber, ob die Beschneidung aus religiösen Gründen besser im Strafrecht oder im Familienrecht geregelt werden kann. Das ist das Ergebnis von Beratungen im Justizministerium, wie der "Spiegel" am Sonntag vorab aus seiner neuen Ausgabe berichtete.

Grundsätzliche Frage

Die FDP will bei der Entscheidung über eine Regelung im Bundestag den Fraktionszwang aufheben. "Bei einer solch grundsätzlichen Frage kann man niemanden zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Jörg van Essen, dem Magazin.

In der Union gibt es noch keine Entscheidung über den Fraktionszwang.

Gesetzliche Grundlage

Der Bundestag hatte breiter Mehrheit einen Antrag der drei Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP angenommen, wonach die Bundesregierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll.

Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das kürzlich die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte.

(AFP)
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