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  Foto: dapd, APN
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Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin hat keine Eile bei Neuregelung

zuletzt aktualisiert: 03.03.2010 - 07:08

Berlin (RPO). Nachdem das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt hat, bahnt sich in der Koalition neuer Streit an. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger  wies Forderungen nach einer raschen Neuregelung zurück.

Damit widersprach die FDP-Politikerin Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der eine schnelle verfassungskonforme Variante verlangt. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, (CDU) sagte dem Sender "Phoenix", die Union strebe die Verabschiedung eines neuen Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause an. Dagegen ist für den SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz laut "Stuttgarter Zeitung" das Gesetz politisch gescheitert.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte in der ARD, man müsse sich jetzt seriös und handwerklich ordentlich mit den Auswirkungen des Urteils beschäftigen. "Da kann nichts automatisch übers Knie gebrochen werden." Befürchtungen, dass es künftig schwerer sein wird, Straftaten zu verfolgen, teilte die FDP-Politikerin nicht. "Bis Januar 2008 wurden sehr erfolgreich Straftaten verfolgt, und da gab es bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorratsdatenspeicherung."

Bosbach erklärte, wenn es in Deutschland nicht zur Datenspeicherung komme, sei dies "eine Einladung an alle Straftäter, die mithilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen". Die Union werde auf eine rasche Neufassung des Gesetzes drängen, doch habe er bei Leutheusser-Schnarrenberger "nicht das Gefühl, dass sie jetzt ganz schnell aktiv werden möchte".

BKA fordert rasch neues Gesetz

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, appellierte im Hessischen Rundfunk an die Bundesregierung, schnell ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden. "Wenn kein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die Voraussetzungen des Verfassungsgerichts erfüllt, dann können ganz bestimmte Dinge einfach nicht mehr aufgeklärt werden", sagte Ziercke. Dies gelte vor allem für Straftaten, wie Datensabotage oder Ausspähung von Daten.

Die Polizeigewerkschaften befürchten durch das Urteil einen massiven Rückschlag bei der Verbrechensbekämpfung. Die Politik müsse nun schnell reagieren und ein neues Gesetz vorlegen, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg in der "Braunschweiger Zeitung. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter verlangte eine "zeitnahe" Lösung. Der Vorsitzende Klaus Jansen verwies im ZDF auf Straftaten wie Cybermobbing, die sonst nicht mehr ermittelt werden könnten.

Der SPD-Politiker Wiefelspütz hält es für "durchaus denkbar", dass die Vorratsdatenspeicherung mit dem Urteil "fürs Erste gestorben ist". Schwarz-Gelb werde sich nicht auf einen verfassungskonformen Entwurf einigen können. Der Politiker gehört zu den Befürwortern dieses Instruments der Verbrechensbekämpfung. Man müsse der explosionsartigen Veränderung von Technologien Rechnung tragen, sagte Wiefelspütz. "Die Vorstellung, wir könnten uns das ersparen, halte ich für Fundamentalismus."

Dagegen äußerte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in der "Braunschweiger Zeitung" die Hoffnung, dass es in Deutschland kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben werde: "Da bin ich optimistisch", sagte er. Er hoffe, dass diese Datenspeicherung auch bald europaweit gestoppt werde.

Positive Reaktionen aus EU

Die EU-Kommission reagierte bereits positiv auf die Karlsruher Entscheidung. Das Urteil stehe in keinem Widerspruch zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, sagte die EU-Kommissarin für Innere Angelegenheiten, Cecilia Malmström. "Das Urteil unterscheidet sehr deutlich zwischen der Richtlinie und dem, was durch den Gesetzgeber der einzelnen Mitgliedstaaten selbst geregelt werden kann."

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für nichtig erklärt, da sie gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis verstoße. Die Richter hatten daher die unverzügliche Löschung aller bisher gesammelten Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet.

Quelle: DDP/das

 
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