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Preisverhandlungen sollen Pflicht werden: Kabinett beschließt Arzneimarkt-Neuordnung

zuletzt aktualisiert: 29.06.2010 - 12:46

Berlin (RPO). Gegen den Widerstand der Pharmaindustrie hat die Bundesregierung eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes beschlossen. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Philip Rösler (FDP), mit dem bei den gesetzlichen Krankenkassen rund zwei Milliarden Euro gespart werden sollen.

Einsparungen sollen vor allem damit erzielt werden, dass die Konzerne ihre Preise nicht einfach mehr frei festlegen können. Rösler sagte: "Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft."

Die pharmazeutische Industrie müsse künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungspreis mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Ärzte würden von bürokratischen Regelungen entlastet, für die Versicherten würde Transparenz geschaffen und es werde für einen fairen Wettbewerb gesorgt.

Kernpunkt ist die Verpflichtung der Pharmaunternehmen, künftig den Nutzen für neue Arzneimittel nachzuweisen und innerhalb eines Jahres den Preis des Arzneimittels mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach Markteinführung über den Arzneimittelpreis. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe begrenzt auf den Preis vergleichbarer Medikamente.

Daneben soll der unübersichtliche Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Krankenversicherung dereguliert werden. Die bürokratische Bonus-Malus-Regelung und die Zweitmeinungsregelung werden aufgehoben.

Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) sollen wettbewerbsgemäßer und patientenfreundlicher gestaltet werden. Patienten erhielten wieder mehr Wahlfreiheit im Rahmen und dürfen ihr gewohntes Arzneimittel behalten, wenn sie dafür zunächst in Vorleistung gehen.

Das fertige Gesetz soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stiegen im vergangenen Jahr um rund 1,5 Milliarden Euro. Die Ausgabenzuwächse der vergangenen Jahre führten dazu, dass 2009 einschließlich der Zuzahlungen der Versicherten mehr als 32 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben wurden.

Quelle: RTR/das

 
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