Reaktion auf Berlin-Attentat Kabinett beschließt Fußfessel für islamistische Gefährder

Berlin · Islamistische Gefährder, von denen ein Anschlag droht, sollen engmaschiger überwacht werden können: Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt beschlossen, die den Einsatz elektronischer Fußfesseln erlaubt.

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Foto: dpa, Fredrik von Erichsen

Damit ziehen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Berlin. Die erleichterten Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei verurteilten Straftätern und Gefährdern sind Teil des Maßnahmenpakets.

Jäger: Brauchen bundeseinheitliche Regelung

Nordrhein-Westfalen will derweil nach der Einführung von elektronischen Fußfesseln für Gefährder im BKA-Gesetz unterschiedliche Ausführungen auf Länderebene verhindern. "Zur Umsetzung brauchen wir bundesweit einheitliche Regelungen in den Landespolizeigesetzen, die den hohen verfassungsrechtlichen Hürden einer solchen Überwachung Rechnung tragen", sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) unserer Redaktion. Wie eine solche Regelung konkret aussehen könne, werde er mit seinen Amtskollegen in der Innenministerkonferenz besprechen. Zuvor hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Bundesländer aufgefordert, eigene Regelungen nach dem Muster des BKA-Gesetzes zu erlassen, da für die allermeisten Gefährder die Länderbehörden zuständig sind.

Der Berliner Attentäter Anis Amri hatte am 19. Dezember bei dem Anschlag auf den Breitscheidplatz zwölf Menschen getötet und rund 50 teils schwer verletzt. Er war den Behörden als Gefährder bekannt und ausreisepflichtig. Amri konnte aber nicht abgeschoben werden, weil sein Heimatland Tunesien ihm lange keine Papiere ausgestellt hatte.

Zugleich beschloss die Bundesregierung am Mittwoch eine Nachbesserung des BKA-Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen April die umfangreichen Befugnisse des BKA zur Terrorabwehr für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hatte damals unverhältnismäßige Eingriffe bemängelt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung sei zum Teil nicht ausreichend geschützt.

(vek/dpa)
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