Kreditaufnahme begrenzt: Kabinett bringt Schuldenbremse auf den Weg
zuletzt aktualisiert: 11.03.2009 - 15:49Berlin (RPO). Das Bundeskabinett hat die Schuldenbremse auf den Weg ins Grundgesetz gebracht. Die Ministerrunde billigte am Mittwoch die zweite Föderalismusreform, die in zweijähriger Arbeit von einer Bund-Länder-Kommission erarbeitet wurde.
Die Neuregelungen soll die sich immer schneller drehende Schuldenspirale durchbrechen und mehr Generationengerechtigkeit in der Finanzpolitik gewährleisten. Der Bund muss seine Neuschulden bis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts begrenzen. Die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen Kredite mehr aufnehmen.
Im Gegenzug sollen die ärmeren Länder Bremen, Saarland, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Konsolidierungshilfen erhalten. Ein von Bund und Ländern gespeister Fonds wird neun Jahre lang jedes Jahr mindestens 800 Millionen Euro auszahlen, also insgesamt 7,2 Milliarden Euro.
In "Notsituationen" wie Naturkatastrophen oder der aktuellen Rezession sollen Bund und Länder aber entgegen der Schuldenregel mehr Kredite aufnehmen können. Die Staatsverschuldung Deutschlands beträgt zurzeit mehr als 1.500 Milliarden Euro. Davon schultert zwei Drittel der Bund.
Die Gesetzentwürfe sollen noch in diesem Monat erstmals im Parlament beraten und möglichst noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Die geplanten Schuldenregeln im Grundgesetz sollen streng überwacht werden. Ein neuer Stabilitätsrat soll alle Haushalte von Bund und Ländern kontinuierlich darauf prüfen, dass sie ab 2011 den Konsolidierungskurs einhalten. "Wird der Konsolidierungspfad nicht eingehalten, gehen die Hilfen für das betreffende Land grundsätzlich verloren", erklärten Struck und Oettinger. Dem Stabilitätsrat gehören die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister an.
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