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Wolfgang Schäuble Panorama 100523
  Foto: AP, AP
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Ministerrunde beschließt Sparmaßnahmen: Kabinett stimmt Haushaltsbegleitgesetz zu

zuletzt aktualisiert: 01.09.2010 - 11:04

Berlin (RPO). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen. Damit bringt die Ministerriege unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel wichtige Teil ihres Zukunftspakets auf den Weg, das bis 2014 gut 80 Milliarden Euro einsparen soll. Die tiefsten Einschnitte gibt es bei den Sozialausgaben, die den dicksten Posten im Bundeshaushalt ausmachen.

Ausgeklammert wird allerdings zunächst die neue Brennelementesteuer, die ab 2011 rund 2,3 Milliarden Euro pro Jahr einbringen soll. Zu diesem Thema gab es wegen der laufenden Verhandlungen innerhalb der Regierung über das künftige Energiekonzept keinen förmlichen Beschluss.

Das Haushaltsbegleitgesetz gießt das Sparpaket in Gesetzesform. So werden dem Entwurf zufolge Hartz-IV-Empfänger künftig nicht mehr rentenversichert. Auch der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in Hartz IV fällt weg. Zudem bekommt die Bundesagentur für Arbeit mehr Ermessensspielraum und kann künftig selbst über Sinn und Zweck von Förderprogrammen oder Eingliederungshilfen entscheiden. Das Sparpotenzial insgesamt: Im ersten Jahr 4,3 Milliarden Euro, in der Endstufe ab 2014 rund 10,2 Milliarden Euro.

Auch der Wirtschaft werden Milliardensummen abverlangt. Ausnahmen bei der Ökosteuer, die zu Mitnahmeeffekten geführt haben, sollen reduziert werden. Dies bringt dem Fiskus gut eine Milliarde Euro pro Jahr ein. Für Flüge, die von einem inländischen Airport abgehen, soll schon ab 2011 eine "ökologische Luftverkehrsabgabe" fällig werden, die jährlich eine Milliarde Euro in die Staatskasse lenkt.

Nach dem Sparpaket Und auch in der Bundesverwaltung wird der Rotstift angesetzt: Bis 2014 sollen dauerhaft zwischen 10.000 und 15.000 Stellen abgebaut werden. Das Militär muss zudem 2013 und 2014 seinen Etat um vier Milliarden Euro eindampfen.

Hintergrund der Sparanstrengungen ist die neue Schuldenbremse im Grundgesetz. Danach muss der Bund sein Defizit spätestens bis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) drücken, also unter die Marke von zehn Milliarden Euro.

Quelle: AP/nbe

 
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