Gesundheitswesen Bis zu fünf Jahren Haft für bestechliche Ärzte und Apotheker

Berlin · Das Bundeskabinett hat am Mittwoch schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen nach einem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) bis zu drei Jahren Haft, wenn sie sich bestechen lassen.

 Justizminister Heiko Maas will rigoros gegen Korruption vorgehen.

Justizminister Heiko Maas will rigoros gegen Korruption vorgehen.

Foto: imago

Besonders schwere Fällen von Bestechung oder Bestechlichkeit werden sogar mit fünf Jahren Haft geahndet. Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtige den Wettbewerb, verteuere medizinische Leistungen und untergrabe das Vertrauen von Patienten, schreibt das Justizministerium in seinem Entwurf.

Bislang machten sich nur angestellte Ärzte strafbar, wenn sie Geld oder Geschenke beispielsweise dafür annehmen, dass sie das Medikament einer bestimmten Firma verschreiben. Bei niedergelassenen Medizinern gab es hingegen eine Gesetzeslücke. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor rund zweieinhalb Jahren entschieden, dass niedergelassene Mediziner weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln und deswegen die einschlägigen Strafrechtsbestimmungen gegen Korruption auf sie nicht anwendbar seien.

Der von Maas geplante neue Paragraf 299a des Strafgesetzbuches sieht nun eine Bestrafung für alle "Angehörigen eines Heilberufs" vor. Dazu gehören etwa auch Therapeuten. Neben einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren kommt auch eine Geldstrafe infrage. "Korruption im Gesundheitswesen untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen", erklärte Maas. Korruption beeinträchtige den Wettbewerb und verteuere medizinische Leistungen.

"Wir werden nichts unter Strafe stellen, was heute als berufliche Kooperation erlaubt ist", fügte der Justizminister hinzu. Nur wenn eine Kooperationsvereinbarung zum Schein abgeschlossen werde, um das berufsrechtliche Verbot von Zuweisungen oder Verordnungen gegen Entgelt zu umgehen "und Bestechungszahlungen zu verschleiern, wird das Strafrecht künftig greifen".

(dpa/AFP)
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