Fall Kurnaz: Kanzleramt ließ Außenministerium mit Anfrage abblitzen
zuletzt aktualisiert: 01.02.2007 - 08:02Berlin (RPO). Das Bundeskanzleramt hat dem Außenministerium angeblich noch mindestens bis ins Jahr 2004 hinein Details zum Fall Murat Kurnaz verheimlicht. Das Auswärtige Amt soll schriftlich um "alle vorliegenden Erkenntnisse" ersucht haben. Das Kanzleramt soll mit einem neunzeiligen Schreiben geantwortet haben, das alle wichtigen Fakten ausparte.
Die "Berliner Zeitung" berichtet unter Berufung auf einen Schriftwechsel zwischen dem Kanzleramt und dem Außenministerium von Joschka Fischer über die Anfrage des Auswärtigen Amtes. Dieses habe das Kanzleram am 21. November 2003 schriftlich um "Mitteilung aller dort vorliegenden Erkenntnisse zu Murat Kurnaz" gebeten.
Anlass dafür waren Schreiben von Kurnaz' Rechtsanwalt Docke an Fischer sowie ein Artikel des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" über den Besuch deutscher Geheimdienstler in Guantanamo.
Am 19. Januar 2004, erst mit zweimonatiger Verspätung, übermittelte das vom heutigen Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) geführte Kanzleramt dem Fischer-Ministerium ein neunzeiliges Schreiben. Darin wird dem Außenministerium sowohl die Vernehmung von Kurnaz durch deutsche Geheimdienstler als auch das - gleichwohl gut ein Jahr zurückliegende - Freilassungsangebot des US-Geheimdienstes an Deutschland verschwiegen.
So heißt es in dem Schreiben über Kurnaz lediglich: "Auf Grund verschiedener zuverlässiger Hinweise vom Sommer und Herbst 2002 kann davon ausgegangen werden, dass er zum damaligen Zeitpunkt gesund war", und: "Jüngere Erkenntnisse zu seinem Befinden liegen dem BND nicht vor. Auch ist dort nicht bekannt, ob die US-Seite seine Freilassung beabsichtigt."