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CD Steuersünder Panorama 100201
  Foto: ddp, ddp
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Trotz aller Bedenken: Kanzlerin Merkel will Steuersünder-CD kaufen

VON NILS DIETRICH - zuletzt aktualisiert: 01.02.2010 - 15:32

Berlin (RPO). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die von einem Informanten angebotenen Daten über mutmaßliche deutschen Steuersünder in der Schweiz zu beschaffen. "Vom Ziel her sollten wir, wenn diese Daten relevant sind, in dem Besitz dieser Daten kommen", sagte die Kanzlerin. Die Debatte, ob man mit Dieben Geschäfte machen darf, geht indes unvermindert weiter. 

Die Bundesregierung hat ein verlockendes Angebot auf dem Tisch liegen: Rund 1500 Datensätze von mutmaßlichen deutschen Steuerflüchtigen für 2,5 Millionen Euro. Eine Investition, die sich aller Voraussicht nach lohnen würde. Nach ersten Einschätzungen könnte die CD über 100 Millionen Euro einspielen - Geld, das der klamme Fiskus derzeit dringend gebrauchen könnte.

Relevant für den Kampf gegen Steuerhinterziehung

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die von einem Informanten angebotenen Daten über mutmaßliche deutschen Steuersünder in der Schweiz zu beschaffen. "Ich bin wie jeder vernünftiger Mensch dafür, dass wir die Steuerhinterziehung natürlich auch ahnden, und zu diesem Zweck sollte alles versucht werden, um an diese Daten heranzukommen", sagte Merkel am Montag in Berlin. Dazu müssten vor allem in den Bundesländern Gespräche geführt werden, die auch wirklich den Weg ebneten.

Info

Der juristische Standpunkt

Juristen haben in der Mehrzahl Sympathie für das Bild vom "Baum der vergifteten Früchte". Nach diesem amerikanischen Rechtsprinzip sollen im Strafprozess alle Erkenntnisse nicht verwendet werden dürfen, die auf illegalem Weg gewonnen wurden. Die deutsche Rechtsprechung folgt dem jedoch nicht bedingungslos. Es komme immer auch auf die Schwere der Straftat und die Tiefe des Eingriffs in die Grundrechte des Beschuldigten an, urteilte der Bundesgerichtshof.

Das Bundesfinanzministerium deutete bereits an, die CD kaufen zu wollen. Ein Sprecher sagte am Montag in Berlin, die Entscheidung werde auf der Linie des Liechtensteiner Falls von 2008 liegen - und seinerzeit hatte der BND zugegriffen. Die Regierung werde weiter alles tun, um Steuerhinterziehung das Handwerk zu legen. Eine Regierungssprecherin sagte, Kanzlerin Angela Merkel habe mit Finanzminister Wolfgang Schäuble telefoniert, den sie in seinen Bemühungen unterstütze. Allerdings muss zunächst noch rechtliche Klarheit geschaffen werden. 

Die betriebswirtschaftliche Frage stellt sich für die Verantwortlichen also nicht. Aber in einer Demokratie heiligt nicht nur der Zweck die Mittel. Darf der Staat aus moralischen Gründen überhaupt auf dieses Angebot eingehen? In den vergangene Tagen hatten Politiker immer wieder moralische Bedenken geäußert. 

Bei der Polizei sieht man die ganze Angelegenheit pragmatisch. "Ich halte es für erforderlich, diese CD aufzukaufen", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberger, am Montag am Rande der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Potsdam. "Damit nicht der Eindruck entsteht, jeder Ladendieb wird gefangen, und die Großen lässt man laufen."

Tägliche Arbeit mit Kriminellen

Kritik, dass der Staat beim Kauf der CD mit Verbrechern kooperieren würde, ließ Freiberg nicht gelten. Die Polizei arbeite täglich mit Kriminellen zusammen, etwa beim Abschöpfen von Informanten oder V-Leuten, entgegnete er. Ohne solche Möglichkeiten würde Verbrechensbekämpfung nicht funktionieren. "Die CD muss gekauft werden, weil wir sonst an solche Leute überhaupt nicht mehr rankommen, auch die Polizei nicht", sagte Freiberg mit Blick auf Steuersünder, die ihr Vermögen in der Schweiz verstecken.

Einen Präzedenzfall in Sachen Steuersünder-Daten gibt es bereits. Der Bundesnachrichtendienst BND kaufte Daten von Kunden der zum Fürstenhaus gehörenden Liechtensteiner LGT-Bankengruppe. Er soll dafür vier bis fünf Millionen Euro bezahlt haben. Gestützt auf diese Daten wurde im Februar 2008 in Deutschland eine bundesweite Razzia gegen mutmaßliche Steuersünder ausgelöst. Prominentestes Opfer: Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel. Inzwischen wurde er zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zu einer Geldbuße von einer Million Euro verurteilt.

Außerdem ging die Bochumer Staatsanwaltschaft rund 780 Fällen nach und leitete etwa 450 Ermittlungsverfahren ein (Stand Ende 2008). Sie überschnitten sich mit gut 210 Selbstanzeigen. Unabhängig von der DVD mit den Bankdaten aus Liechtenstein gingen zudem mehrere hundert Selbstanzeigen ein, die von der Bochumer Behörde an andere zuständige Behörden weitergegeben wurden. Schon die bloße Ankündigung, dass die fraglichen Daten im Umlauf seien, war für die Straftäter Motivation genug, sich selbst anzuzeigen.

Gute Erfahrungen mit Liechtenstein

Die Aktion war ein voller Erfolg - und der Finanzminister dürfte auf seinen Einsatz eine Rendite erwirtschaftet haben, von der selbst Wall Street-Banker vor dem 2008er Crash geträumt hätten. Auch in anderen Fällen hat der Staat in die Kassen gegriffen - allerdings weniger, um einen finanziellen Gewinn zu erzielen. 

Bei der Befreiung der entführten Lufthansa-Maschine "Landshut" am 18. Oktober 1977 war ebenfalls Geld im Spiel. Um bei dem somalischen Präsidenten Siad Barre grünes Licht für einen Einsatz der Spezialeinheit GSG9 zu erhalten, wurde zunächst angeblich eine Waffenlieferung in Aussicht gestellt. Später erhielt der Despot, überzeugter Sozialist und Terror-Sympathisant, 100 Millionen D-Mark Entwicklungshilfe.

Bei Entführungen wird heutzutage nach offizieller Lesart kein Lösegeld gezahlt. Als die deutsche Familie Wallert im Jahr 2000 von der islamistischen Rebellengruppe Abu Sayyaf entführt wurde, zahlte Libyen Lösegeld. Im Hintergrund soll die deutsche Regierung mit Gaddafi verhandelt und ihm eine internationale Aufwertung in Aussicht gestellt haben. Bei der Entführung deutscher Staatsbürger in der Sahara 2003 brachte die Regierung Malis das Lösegeld auf. Auch hier wurde seinerzeit über eine Kompensation durch die Bundesregierung spekuliert.

Moralisch vertretbar

Sicherlich ist die Rettung von Menschenleben nicht mit dem Kauf einer CD zu vergleichen. Die Frage nach der Moral stellt sich hier weniger. Aber auch im Falle des Datenträgers muss dieser Aspekt nicht hinten anstehen. Der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke wies in der "Bild" darauf hin, dass der Staat verpflichtet sei, Schaden von der Gemeinschaft abzuwenden. Allerdings betonte der Geistliche, dass das Handeln des Anbieters wegen seiner Geldforderung unmoralisch sei. Regierung und Steuerfahndung müssten die Hintergründe des Angebots prüfen und "dann entscheiden, ob sie für das Wohl der Gemeinschaft etwas mit vielleicht unmoralischem Hintergrund tun wollen."

Schweiz will keine Amtshilfe leisten

Die Schweiz will den deutschen Behörden keine Amtshilfe auf Basis gestohlener Schweizer Kontodaten über deutsche Steuersünder leisten. Wie das Finanzministerium in Bern mitteilte, informierte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Schweizer Kollegen Hans-Rudolf Merz am Montag in einem Telefongespräch, dass den Behörden eines deutschen Bundeslands Daten von Kunden einer Schweizer Bank zum Kauf angeboten worden seien. Die Minister hätten in dem Gespräch festgestellt, dass die beiden Länder in dem Fall unterschiedliche Rechtsauffassungen hätten.


Merz habe Schäuble darauf hingewiesen, dass die Schweiz in dem Fall keine Amtshilfe leisten werde, weil der Kauf gestohlener Kontodaten in der Schweiz verboten sei. Die Verwendung von gestohlenen Bankdaten verletzte die Privatsphäre der betroffenen Kunden. Die Schweiz sei aber grundsätzlich bereit, die Zusammenarbeit mit Deutschland in Steuerfragen auf der Grundlage eines revidierten Doppelbesteuerungsabkommens zu vertiefen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin bezeichnete das Telefonat von Merz und Schäuble als "konstruktiv".

Mit Agenturmaterial.


 
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