Gefangene klagen Menschenwürde ein Karlsruhe kritisiert Haftbedingungen in Köln

Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht hat menschenunwürdige Haftbedingungen in zwei nordrhein-westfälischen Gefängnissen kritisiert und einem Häftling Amtshaftungsklage gegen das Land ermöglicht. Die Verfassungshüter rügten in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung, dass das Landgericht Köln dem Kläger zu Unrecht Prozesskostenhilfe versagt und die Verletzung seiner Menschenwürde verkannt habe.

Gefangene klagen Menschenwürde ein: Karlsruhe kritisiert Haftbedingungen in Köln
Foto: ddp, ddp

Der Kläger war insgesamt 151 Tage lang in einem Kölner Gefängnis und einer weiteren Vollzugsanstalt des Landes in jeweils nur acht Quadratmeter großen Zellen untergebracht, die er sich mit einem Mithäftling teilen musste. Die darin befindlichen Toiletten waren nur mit einem kleinen verstellbaren Sichtschutz vom übrigen Raum abgetrennt.

Der Tisch, an dem gegessen wurde, war in den Zellen ein Meter von der Toilette entfernt. Bis auf einen Monat, in der der Kläger arbeiten durfte, war er 23 Stunden am Tag in den Räumen eingesperrt.

Das Landgericht hatte in diesen Haftbedingungen keine Verletzung der Menschenwürde gesehen und zur Begründung unter anderem auf den täglich einstündigen Hofgang des Klägers verwiesen. Nun muss das Gericht nach Maßgabe aus Karlsruhe Prozesskostenhilfe gewähren, damit der Mann das Land auf Entschädigung verklagen kann.

(AFP)
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