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Urteil: Karlsruhe macht Weg für Neuwahlen frei

zuletzt aktualisiert: 25.08.2005 - 11:12

Karlsruhe (rpo). Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil gefällt, die Bundestagswahlen können wie geplant am 18. September stattfinden. Der zweite Senat des höchsten Gerichts wies die Klage zweier Bundestagsabgeordneter als unbegründet zurück. Die Entscheidung des Zweiten Senats fiel mit einer großen Mehrheit von 7 zu 1 Richterstimmen.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte damit die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, der nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) das Parlament aufgelöst und Neuwahlen für den 18. September angesetzt hatte. Das Vorgehen Köhlers sei mit dem Grundgesetz vereinbar.

Eine zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage lasse sich "nicht feststellen", betonten die Karlsruher Richter. Das Gericht befand, der Einschätzung des Kanzlers, er könne künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen. Ob es eine stabile Mehrheit gibt oder nicht, kann dem Urteil zufolge "von außen nur teilweise beurteilt werden". Daher prüfe das Verfassungsgericht die zweckgemäße Anwendung des Artikel 68 nur in eingeschränktem Umfang.

Dies erstreckt sich dem Urteil zufolge auch auf die angegriffene Anordnung des Staatsoberhaupts. Der Bundespräsident treffe die Entscheidung, ob er den Bundestag auflöst oder nicht, "als politische Leitentscheidung in eigener Verantwortung nach pflichtgemäßen Ermessen". Das Gericht könne im vorliegenden Fall "keine Ermessensfehler erkennen".

Prognosecharakter

Senatspräsident Winfried Hassemer sagte zur Beurteilung Schröders, er habe keine stabile Bundestagsmehrheit mehr: "Derartige Einschätzungen haben Prognosecharakter und sind an höchstpersönliche Wahrnehmungen und abwägende Lagebeurteilungen gebunden." Der Richter betonte zudem: "Eine Erosion und der nicht offen gezeigte Entzug des Vertrauens lassen sich ihrer Natur nach nicht ohne weiteres in einem Gerichtsverfahren darstellen und feststellen."

Als zweites Argument für seine eingeschränkte Prüfungskompetenz führte der Senat die nach Artikel 68 vorgeschaltete "Verantwortungskette" aus den drei Verfassungsorganen Bundesregierung, Bundestag und Bundespräsident an. Das Grundgesetz vertraue insoweit in erster Linie auf das darin angelegte "System der gegenseitigen politischen Kontrolle und des politischen Ausgleichs zwischen den beteiligten obersten Verfassungsorganen".

Die Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) und Werner Schulz (Grüne) hatten die Auffassung vertreten, dass Köhler verfassungswidrig gehandelt habe, weil die Vertrauensfrage Schröders "unecht" gewesen sei. Schröder habe nach wie vor das Vertrauen der Koalitionsabgeordneten. Der Artikel 68 des Grundgesetztes, der dem Bundespräsidenten nach einer verlorenen Vertrauensfrage des Kanzlers die Auflösung des Parlaments ermöglicht, sei missbraucht worden, hatten sie argumentiert.

Innenpolitiker begrüßen Entscheidung

Innenpolitiker der großen Parteien haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für Neuwahlen im Bund begrüßt. Zugleich sprachen sich die Innenexperten der vier Bundestagsfraktionen in der ARD am Donnerstag dafür aus, ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages in Erwägung zu ziehen.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte, es gebe Gründe gegen und für das Recht des Parlaments, sich selbst aufzulösen. Letztere überwiegen nach seiner Ansicht aber. Bundestag und Bundesrat sollten sich damit aber "in aller Ruhe" befassen.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz betonte, Deutschland lebe in einer parlamentarischen und nicht in einer "Kanzlerdemokratie". In den Bundesländern gebe es im Übrigen das Recht zur Selbstauflösung der Landesparlamente. Mit dem Gerichtsurteil sei jetzt Rechtsfrieden für die Wahl am 18. September vorhanden.

Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck mahnte für ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages hohe Hürden an. Sein FDP-Kollege Max Stadler sieht für eine solche Debatte keine Zeitnot. Es dürfe nicht sein, dass ein Bundeskanzler einen Wahltermin willkürlich festlegen könne. Jedoch gebe es keine Eile für ein Selbstauflösungsrecht. Nötig wären hohe Hürden wie ein hohes Quorum und eine geheime Abstimmung.

Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda sagte in der ARD, es sei gut, dass jetzt Klarheit über die Neuwahlen herrsche. Das entspreche der Erwartung aller politischen Kräfte und einer breiten Mehrheit der Bevölkerung.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht: 2 BvE 4/05 und 7/05)

Quelle: ap

 
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