Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe verhandelt über Kinder-Hartz-IV-Sätze
zuletzt aktualisiert: 20.10.2009 - 09:17Karlsruhe/Dortmund (RPO). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt heute ab 10:00 Uhr darüber, ob die "Hartz-IV"-Regelsätze für Kinder verfassungsgemäß sind. Zahlreiche Experten und Sozialverbände erwarten Änderungen an der bisherigen Berechnungspraxis und fordern im Ergebnis höhere Leistungen für Kinder unter 14 Jahren und deren Familien. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Der Erste Senat befasst sich mit einer Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts und zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts. Diese Gerichte fordern, den Bedarf der Kinder genauer zu berechnen. Die Karlsruher Richter werden sich erstmals mit der Frage befassen, wie viel Euro ein Kind in Deutschland im Monat mindestens zum Leben braucht. Sie werden prüfen, ob dieser Bedarf überhaupt realitätsnah ermittelt wird. Bisher wird der Kinderregelsatz prozentual vom Erwachsenen-Satz abgeleitet.
Der Anwalt einer klagenden Familie hält das für "willkürlich". Auch der Deutsche Familiengerichtstag betont, dass der Bedarf von Kindern extra ermittelt werden müsse "und sie nicht als kleine Erwachsene behandelt werden können". Laut Verhandlungsgliederung prüft das Verfassungsgericht zudem nicht nur mit den Regelsatz für Kinder, sondern ausdrücklich auch den Eckregelsatz für Erwachsene - die "Regelleistung für Alleinstehende und erwachsene Partner".
In den drei Ausgangsverfahren haben Familien mit "Hartz IV" aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt. In den Streitfällen bekamen Kinder unter 14 Jahren die ursprünglich geltenden Regelsätze von monatlich 207 Euro. Inzwischen wurden die Sätze für das Sozialgeld zum 1. Juli 2009 leicht erhöht - und zwar auf 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und auf 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Das sind 60 beziehungsweise 70 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II von 359 Euro im Monat.
Wohlfahrtsverband fordert höhere Hartz-IV-Sätze für Kinder
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich dafür ausgesprochen, die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder deutlich zu erhöhen. "Nach unseren Berechnungen müssten die Regelsätze für Kinder je nach Alter zwischen 25 und 33 Prozent angehoben werden", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin. Die aktuellen Sätze von etwa 280 Euro für kleine und rund 360 Euro für ältere Kinder seien "Armutssätze", mit denen "man kein Kind über den Monat bringen kann", kritisierte Schneider.
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