Bundesverfassungsgericht Opposition bekommt nicht mehr Rechte

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat die Forderung der Linken nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag zurückgewiesen. Damit können Gesetze der großen Koalition weiterhin nicht vom höchsten Gericht überprüft werden.

 Das Bundesverfassungsgericht wies die Forderung der Linken zurück

Das Bundesverfassungsgericht wies die Forderung der Linken zurück

Foto: dpa, ude vfd

Die Opposition im Bundestag hat über bereits bestehende Möglichkeiten hinaus keinen Anspruch auf eigenständige parlamentarische Kontrollbefugnisse. Solch ein spezifisches Oppositionsfraktionsrecht enthält das Grundgesetz nicht, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Damit scheiterte die Klage der Linksfraktion, die unter anderem gefordert hatte, dass Oppositionsfraktionen auch unabhängig von ihrer Stärke Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht per Normenkontrollklage überprüfen lassen können. (Az. 2 BvE 4/14)

Normenkontrollklagen gelten als wichtiges Kontrollinstrument der Opposition. Um solch eine Klage auf den Weg bringen zu können, ist laut Grundgesetz ein Quorum von 25 Prozent aller Bundestagsabgeordneten nötig. Derzeit halten Linke und Grüne aber nur etwa 20 Prozent der Sitze im Plenum.

Die Richter hoben zunächst die grundsätzliche Bedeutung der Opposition in einer Demokratie hervor. Das Gesetz garantiere der Opposition als "natürlichem Gegenspieler" einer Regierung wirksame Minderheitenrechte zur öffentlichen Kontrolle der Exekutive.

Die Einführung zusätzlicher spezifischer Mitwirkungsrechte nur für die Opposition ist nach Ansicht der Richter aber nicht möglich, weil ansonsten der Grundsatz der Gleichheit der Abgeordneten verletzt würde. Das Grundgesetz habe sich dafür entschieden, parlamentarische Minderheitenrechte und Kontrollbefugnisse nicht auf die jeweiligen Oppositionsfraktionen zu beschränken, sondern mit bestimmten neutralen Quoren zu verknüpfen.

Mit diesem Weg hätten auch Abgeordnete aus einer die Regierung stützenden Fraktion die Möglichkeit, im Einzelfall zu opponieren. Zudem würden spezifische Rechte für Oppositionsabgeordnete den die Regierung tragenden Parlamentariern signalisieren, dass sie bei der Erfüllung parlamentarischer Kontrollfunktionen "von untergeordneter Bedeutung" seien. Dies würde ihre interne Kontrolle der Regierung aus der Mitte des Parlaments heraus zusätzlich schwächen.

 Gregor Gysi vertrat die Linke vor dem Verfassungsgericht

Gregor Gysi vertrat die Linke vor dem Verfassungsgericht

Foto: dpa, ude vfd

Die Richter entschieden zudem mit Blick auf die derzeit sehr kleine Opposition im Bundestag, dass auch eine für alle Abgeordneten geltende neutrale Absenkung der Quoren nicht möglich sei, wie es die Linke gefordert hatte. Gegen solch ein Interpretation des Grundgesetzes spreche dessen eindeutiger Wortlaut, heißt es im Urteil.

(crwo/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort