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Zusatzbeiträge: Kartellamt soll Kassen prüfen

VON MICHAEL BRÖCKER UND ANTJE HÖNING - zuletzt aktualisiert: 27.01.2010 - 07:00

Berlin  (RP). Die Erhebung von Zusatzbeiträgen auf breiter Front hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Es sei "auffällig", dass mehrere Kassen am selben Tag verkündeten, künftig von ihren Mitglieder acht Euro extra zu nehmen, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) unserer Redaktion. Kanzlerin Merkel soll vor der Unions-Fraktion gesagt haben: "Wir werden uns genau anschauen, was die Kassen da machen. In anderen Fällen wäre das ein Fall für das Kartellamt."

Auch der Chef der Monopolkommission, Justus Haucap, meint: "Hier scheint es sich doch recht klar um eine Preisabsprache zu handeln. Auf fast allen anderen Märkten sind solche Absprachen illegal." Krankenkassen sind aber öffentlich-rechtliche Organisationen und dürfen nicht wie Betriebe überwacht werden. Daher kann das Kartellamt nicht einschreiten. "Noch sind Versicherte solchen Absprachen ohne wirksamen Schutz ausgeliefert – das muss sich ändern, Kartelle sollten schnellstmöglich untersagt werden", sagt Haucap.

Daran arbeitet die Bundesregierung. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) lässt nach Informationen aus Regierungskreisen prüfen, wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf Krankenkassen ausgeweitet werden kann. Damit könnte das Kartellamt über Rabattverträge oder Kassenfusionen wachen und Beitragserhöhungen untersagen.

Auch das überfallartige Vorgehen stößt auf Kritik. "Die Informationspolitik der Kassen ist nicht akzeptabel", sagte Ilse Aigner. Versicherte könnten nicht erst eine Woche vor Erhebung des Zusatzbeitrags davon erfahren. Eine Kasse müsse ihre Mitglieder spätestens einen Monat zuvor darauf hinweisen. "Der Zusatzbeitrag darf daher nicht schon zum 1. Februar 2010 eingefordert werden."

Zugleich warnte sie vor überstürzten Kündigungen. "Versicherte sollten sich den Wechsel zu einer anderen Kasse gut überlegen." Es ist damit zu rechnen, dass weitere Kassen ihre Beiträge anheben. Wer aber wechselt, sollte nicht auf Wahltarife umsteigen. "Häufig verlangen Kassen bei diesen Tarifen eine dreijährige Bindung. Außerdem verzichtet der Versicherte auf sein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung", warnte die Ministerin.

Quelle: RP

 
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