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  Foto: AP, AP
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Streit um Ankauf für 2,5 Millionen Euro: Kauf der Steuerdaten für Schäuble rechtlich vertretbar

zuletzt aktualisiert: 02.02.2010 - 06:35

Berlin (RPO). Der mögliche Kauf von Steuersünder-Daten sorgt anhaltend für eine kontroverse Debatte. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete einen Kauf der den deutschen Behörden angebotenen CD mit Daten von mutmaßlichen Steuersündern als "rechtlich vertretbar".

"Wir haben alle uns verfügbaren Rechtsprechungen angeschaut, und deswegen glaube ich, dass das, was ich Ihnen gesagt habe, rechtlich vertretbar ist", sagte Schäuble in Berlin. Die Regierung habe umfangreiche Prüfungen vorgenommen. Der Vorsitzende im Rechtsausschuss des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), warnte den Innenminister dagegen dringend vor einem Ankauf der Daten.

Schäuble verwies darauf, dass es sich um einen "sehr ähnlichen Vorgang" wie im Fall Liechtenstein handele. "Die Linie dessen, was die Bundesregierung früher entschieden hat, wird auch in diesem Fall gehalten", sagte er. Im Einzelfall seien aber noch rechtliche Fragen zu prüfen. Bei der Liechtenstein-Affäre im Jahr 2008 hatte der Bundesnachrichtendienst für entsprechende Datensätze rund fünf Millionen Euro bezahlt.

Angaben zum erwarteten Zeitpunkt der Entscheidung machte Schäuble nicht. "Die Entscheidung treffen die zuständigen Länder im Einvernehmen mit dem Bund", sagte er.

Kontendaten in Prozessen wohl nicht verwertbar

Im ZDF-"Heute Journal" räumte Schäuble ein, dass die Entscheidung über den Umgang mit den Steuerdaten keine einfache sei. Er hob zugleich hervor, dass der Beschluss der schwarz-roten Koalition im Fall Liechtenstein von der damaligen Bundesregierung, auch von Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU), getragen worden sei.

Mit seinem Schweizer Kollegen habe er über das Vorgehen der Bundesregierung gesprochen, sagte Schäuble. In Anspielung auf den heftig kritisierten Indianer-Kavallerie-Vergleich seines Amtsvorgängers Peer Steinbrück (SPD) in der Debatte über Steueroasen fügte er hinzu: "Die Kavallerie habe ich nicht in Marsch gesetzt."

Nach Einschätzung von Siegfried Kauder "wären die Kontodaten in einem Strafprozess gegen betroffene Steuersünder nicht verwertbar". Steuern dürften nicht beigetrieben werden, indem die Finanzbehörden sich einer Hehlerei schuldig machten. "Das Risiko, damit vor Gericht auf die Nase zu fallen, ist aus meiner Sicht zu groß", sagte der Unionsrechtsexperte. "Der Staat würde sich auf juristisch außerordentlich vermintes Gelände begeben. Davon kann ich nur dringend abraten."

Kriminalbeamten wollen klarere Gesetze

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte die Bundesregierung auf, die Vorschriften des Straf- und Steuerrechts zu präzisieren. BDK-Vorsitzender Klaus Jansen sagte: "Steuerfahnder und Polizei müssen nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone arbeiten, während kriminelle Prämienjäger immer öfter auf den Plan treten." Leider habe die Politik aus dem Fall Zumwinkel nichts gelernt und bis heute keine rechtlichen Konsequenzen gezogen.

Jansen forderte "dringend eine Klarstellung im Straf- und Steuerrecht zur Frage des Ankaufs von Bankdaten". Zudem müsse der Gesetzgeber klären, ob und inwieweit es Datenschutz für Steuersünder überhaupt geben könne. "Es darf nicht länger sein, dass deutsche Ermittler sich bei ihrer Arbeit dem Vorwurf der Hehlerei ausgesetzt sehen", betonte Jansen.

Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), hält den Ankauf der Steuersünder-Datei durch die Bundesregierung dagegen für richtig. "Der Begriff Hehler passt hier absolut nicht auf den Staat", sagte er. Der Staat wolle die Strafverfolgung aufnehmen, um schwerste Steuerstraftaten aufzudecken. Der Staat dürfe nicht nur die Kleinen jagen und die Großen laufen lassen. Man müsse Zeichen gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung setzen. Das werde abschreckende Wirkung entfalten, so der GdP-Chef.

In der Diskussion um die moralische Bewertung verwies Freiberg auf die gängige Praxis. "Der Staat handelt oft mit Ganoven", sagte er im Hinblick auf die Kronzeugenregelung oder Zeugenschutzprogrammen.

Quelle: DDP/top

 
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