Unbequemer Bundespräsident: Keilen gegen Köhler
VON STEFAN REKER - zuletzt aktualisiert: 19.12.2006 - 18:49Berlin (RP). Die große Koalition ist wütend auf das Staatsoberhaupt, das in kurzer Folge zwei Gesetze gestoppt hat. Jetzt wächst die Besorgnis, Präsident Horst Köhler könnte bald weitere Gesetze kippen.
Was treibt Bundespräsident Horst Köhler? Wird er noch weitere Gesetze kippen? Bis in die Spitzen von Union und SPD hinein herrscht spürbare Verunsicherung, seitdem das Staatsoberhaupt in kurzer Folge zwei Gesetze wegen erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt hat.
Selbst führende Politiker der CDU, der Partei, die einst Köhler als ihren Kandidaten durchgesetzt hat, rätseln über dessen Motive. Juristen unter den CDU-Politikern, etwa Innenminister Wolfgang Schäuble oder Fraktions-Geschäftsführer Norbert Röttgen, halten Köhlers Urteil für falsch.
Röttgen und sein SPD-Kollege Olaf Scholz kritisierten Köhler auch öffentlich. Er bringe das Gefüge der Institutionen durcheinander, wenn er Gesetze so abwürge, dass sie das Verfassungsgericht als zuständige Instanz für die Frage der Verfassungsmäßigkeit gar nicht erst erreichen könnten.
Die Koalition kann Köhler allerdings nicht vorwerfen, er wolle sich damit persönlich profilieren. Die Beamten des Präsidialamts hatten beim Verbraucher-Informationsgesetz mehrfach versucht, mit diskreten Hinweisen an das Kanzleramt die Sache zu entschärfen. Köhler selbst soll sogar die Kanzlerin darauf angesprochen haben. Doch die Regierung blieb stur - und lief beim Präsidenten vor die Pumpe.
Hinter vorgehaltener Hand waren in der Koalition viele wütende Reaktionen zu hören. Köhler sei „wild geworden“ und „anmaßend“. Eine Wiederwahl 2009 könne er sich „abschminken“ - wobei freilich niemand weiß, ob Köhler überhaupt Interesse an einer zweiten Amtszeit hätte. Inzwischen ist der Ärger einer Besorgnis gewichen: Welches Gesetz könnte das nächste sein?
Denn die Koalitions-Politiker spüren, dass Köhler sich nicht einschüchtern lässt - schon gar nicht durch öffentliche Kritik. Er wirkt entschlossen, gegebenenfalls auch ein drittes und viertes Gesetz zu stoppen.
Verfassungsrechtliche Zweifel bestehen akut an einem Gesetz, das die Bundeszuschüsse für die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern regelt. Experten sehen darin eine grundgesetzwidrige Ungleich-Behandlung einzelner Länder. Köhler müsste das Gesetz noch im Dezember unterschreiben, weil ab 1. Januar die Gelder fließen sollen. Auch die Gesundheitsreform, die Köhler im Januar vorliegen soll, wird von Kritikern gleich in mehreren Punkten für verfassungswidrig gehalten.
Zeitungen spekulierten unterdessen, in der Regierung würden die Aussichten einer Organklage gegen den Präsidenten geprüft. Doch das Justizministerium dementierte knallhart: „Eine solche Prüfung ist weder in der Vergangenheit erwogen worden, noch findet sie derzeit statt.“
Theoretisch könnten Bundestag oder Bundesrat laut Grundgesetz (Artikel 61) den Präsidenten beim Verfassungsgericht verklagen. Bei vorsätzlichen Gesetzesverstößen könnte es ihn sogar des Amtes entheben. Diese Vorschrift hat bisher nie eine Rolle gespielt - außer 1984 in einer Frotzelei zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und dem Verfassungsgerichts-Präsidenten Roman Herzog, der später selbst einmal Staatsoberhaupt werden sollte. Herzog konterte damals eine freche Bemerkung Weizsäckers über das bequeme Leben der Verfassungsrichter: „Sie sollten mal den Artikel 61 lesen. Wir können Sie absetzen, Sie uns aber nicht...“
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