Bundestag: Kein Wahlrecht für Kinder
zuletzt aktualisiert: 03.06.2005 - 14:50Berlin (rpo). Kinder werden in der Bundesrepublik auch in Zukunft nicht wählen dürfen. Der Bundestag lehnte dies am Donnerstagabend ab. Im weitgehend leeren Parlament stritten Befürworter und Kritiker überraschend emotional um die Gesetzesänderung. Aus allen Fraktionen kamen ablehnende Stimmen wie positive Voten. Die SPD-Innenpolitikerin Barbara Wittig (SPD) bewertete ein Kinderwahlrecht als "demokratietheoretischen Irrweg".
Dagegen rief Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnisgrüne) dazu auf, endlich anzuerkennen, dass Kinder "auch Bürger sind". Sie verglich den Streit mit der Debatte um die Einführung des Frauenwahlrechts.
Während Befürworter durch das Kinderwahlrecht mehr Einfluss für Familien erhofften, wiesen Kritiker den vorgeschlagenen Weg als nicht praktikabel und undurchdacht zurück. Von SPD, FDP und Bündnisgrünen plädierte jeweils ein Parlamentarier für und ein anderer gegen eine Gesetzesänderung; aus der Union sprach nur eine Rednerin gegen die Änderung. Einer ursprünglich vorgesehenen zweiten Rednerin, die sich gleichfalls kritisch äußern wollte, erteilte Sitzungspräsident Hermann Otto Solms (FDP) nicht das Wort, weil bei den Planungen jeweils ein Pro- und ein Kontra-Votum vorgesehen gewesen sei.
Die 47 Parlamentarier, die den Gruppenantrag mittrugen, wollten das Kinderwahlrecht bis zur Volljährigkeit den Eltern oder Erziehungsberechtigten treuhänderisch übertragen. Die Liste der Unterzeichner reicht von Parlamentspräsident Wolfgang Thierse (SPD) über seine Stellvertreter Vollmer und Solms bis zum aus der Unionsfraktion ausgeschlossenen Martin Hohmann.
Klaus Haupt (FDP), einer der Initiatoren des Antrags, forderte "eine Entscheidung für die Zukunft". Es gehe um eine wesentliche Zukunftsfrage der Gesellschaft. Er mahnte, Kinder seien Bürger von Geburt an. Ähnlich äußerten sich Vollmer und der SPD-Innenpolitiker Rolf Stöckel (SPD), der von einer zentralen Wertefrage sprach. "Wovor haben wir eigentlich Angst?", meinte er und kündigte bereits eine erneute Initiative für die nächste Legislaturperiode an.
"Druck von außen"
Dagegen nannte die SPD-Politikerin Wittig ein Wahlrecht von Geburt an unvereinbar mit den Grundsätzen der allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahl. Sie räumte ein, dass viele Menschen aus allen politischen Lagern eine "noch bessere Berücksichtigung" der Anliegen von Kindern, jungen Menschen und Familien für geboten hielten. Auch Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin der Bündnisgrünen, nannte den Vorschlag verfassungswidrig, lebensfremd und unpraktikabel. Beatrix Philipp (CDU) betonte, gerade für Familien mit Kindern müsse mehr getan werden. Sie seien das Fundament einer solidarischen Gesellschaft. Verfassungsrechtler hätten den Antrag aber bei den Beratungen in allen Punkten "auseinander genommen". Mehrere Abgeordnete beklagten, dass bei diesem Thema "Druck von außen" aufgebaut werde.
Große Familienverbände wie der Familienbund der Katholiken befürworten ein Wahlrecht von Geburt an. Bei einer Repräsentativumfrage der "Wirtschaftswoche" vom Herbst 2003 sprachen sich allerdings drei Viertel der Deutschen gegen ein zusätzliches Stimmrecht von Eltern für ihre minderjährigen Kinder aus.
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