Abwrackprämie: Keine Anrechnung auf "Hartz IV"
zuletzt aktualisiert: 23.07.2010 - 16:27
Essen (RPO). Die Abwrackprämie für alte Autos darf nicht auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet werden. Laut einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen fällt die Prämie in Höhe von 2500 Euro unter die anrechnungsfreien "privilegierten zweckbestimmten Einnahmen". Der von der Bundesregierung verfolgte Zweck - Stärkung der Nachfrage und Reduzierung der Schadstoffemissionen - diene im Gegensatz zu "Hartz IV" nicht der Unterhaltssicherung, befand das Gericht.
Quelle: DDP
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