Heiratsverbot für Jugendliche In Deutschland soll es künftig keine Kinderehen mehr geben

Berlin · Der Bundestag schiebt Kinderehen einen Riegel vor: Der Bundestag hat ein Heiratsverbot für Jugendliche beschlossen. Das betrifft auch bestehende Ehen.

 Afghanische Bräute auf einer Hochzeitszeremonie in Afghanistan (Archivfoto).

Afghanische Bräute auf einer Hochzeitszeremonie in Afghanistan (Archivfoto).

Foto: dpa, os moa cul gfh

Das Parlament verabschiedete in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, wonach Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sind. Außerdem sollen Ehen gerichtlich annulliert werden, wenn der Mann oder die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war.

Damit sieht die Neuregelung auch die Aufhebung der meisten bestehenden Kinderehen vor. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden — und das auch nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.

Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Bislang konnten Ehen auch eingegangen werden, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist und die Familiengerichte zugestimmt haben.

Opposition stimmt gegen das Gesetz

Linke und Grüne bewerteten die Regelungen als teilweise zu pauschal — sie stimmten gegen das Gesetz. Die Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes (TDF) begrüßte die Neuregelung hingegen. Anstelle der bisherigen Einzelfallentscheidungen gebe es nun klare gesetzliche Vorgaben, sagte TDF-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. "Mädchen, die minderjährig verheiratet werden, sind in vielen Fällen vom Ehemann abhängig und können nicht selbst über ihr Leben bestimmen."

In Deutschland spielte das Thema Kinderehen lange eine nachgeordnete Rolle. Doch mit der starken Zuwanderung von Flüchtlingen nahm auch hierzulande die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen zu — die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz darauf.

Im vergangenen Jahr wurde die Zahl von 1475 im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern genannt, darunter 361 mit Kindern unter 14 Jahren. Die Familiengerichte ließen zudem jährlich noch rund 100 Ehen in Deutschland mit einem unter 18-jährigen Partner zu.

(AFP)
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