Aufregung in Kiel Flüchtlinge wurden bei Ladendiebstahl nicht bestraft

Kiel · Die Kieler Polizei hat monatelang kleinstkriminelle Flüchtlinge nicht erkennungsdienstlich behandelt, obwohl die Staatsanwaltschaft dieses Vorgehen nicht zulassen wollte. Der Vorgang sorgte am Donnerstag für erhebliche Aufregung im Norden.

Der Kieler Polizeichef Thomas Bauchrowitz wies vor der Presse Vorwürfe zurück, die Polizei würde Flüchtlinge bei einfachen Straftaten nicht strafrechtlich verfolgen. "Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage und ist falsch", sagte er. Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD) sagte: "In jedem Fall sind Strafanzeigen erstellt und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden."

Bauchrowitz und Studt reagierten auf Kritik an einer vorläufigen Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft vom 7. Oktober 2015, Ersttäter bei einfachem Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung nicht erkennungsdienstlich zu behandeln, wenn die Identität des Flüchtlings nicht klar ist. Die Begründung lautete: Für solche Bagatelldelikte, bei denen die Verfahren regelmäßig eingestellt werden, wäre der Aufwand zu groß.

Zur erkennungsdienstlichen Behandlung gehören Fotos und die Abnahme von Fingerabdrücken. Seit der Übereinkunft sei es nur um knapp 20 Fälle gegangen, sagte Bauchrowitz. Schon am 15. Oktober hatte sich der Generalstaatsanwalt mit den Leitern der Staatsanwaltschaften im Land darauf verständigt, den Kieler Vorschlag nicht umzusetzen. Nur kam die Botschaft bei der Kieler Polizei nie an. Er habe davon erst gestern Morgen erfahren, sagte Bauchrowitz.

Unterdessen wurde in Köln ein 19-jähriger Iraker zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil er ein Paar Socken im Wert von 1,99 Euro aus einem Drogeriemarkt gestohlen hatte. Der 19-Jährige habe, nachdem man ihn stellen wollte, versucht, mit der Beute zu entkommen. Auch mit diesem Fluchtversuch begründete eine Gerichtssprecherin das vergleichsweise harte Urteil.

(dpa)
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