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Bundestag verabschiedet Gesetz: Kinder dürfen Lärm machen

zuletzt aktualisiert: 26.05.2011 - 20:48

Berlin (RPO). Kinderlärm ist keine schädliche Umweltemission mehr: Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Damit sind spielende Kinder, auch wenn sie etwas lauter sind, künftig kein Klagegrund mehr gegen Kindertagesstätten und Spielplätze.

Der Bundestag verabschiedete die entsprechende Gesetzesnovelle  einstimmig. In der vorangegangenen Debatte begrüßten Vertreter aller Fraktionen die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Die Anträge der Opposition für eine zusätzliche Ausweitung auf Jugendeinrichtungen und Bolzplätze wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) sprach von einer "überfälligen Korrektur". Die bisherige Rechtslage, die das Lärmen und Toben von spielenden Kindern in Wohngebieten als schädliche Umwelteinwirkung einstufte, sei inakzeptabel gewesen und unvereinbar mit der Werteordnung des Grundgesetzes. Röttgen nannte die Gesetzesnovelle ein "wichtiges Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft".

"Wichtiges Signal für kinderfreundliche Gesellschaft"

Die SPD-Abgeordnete und Vertreterin der Kinderkommission, Marlene Rupprecht, lobte, das Gesetz sei nun klarer formuliert und ließe keinen Auslegungsspielraum mehr. Zugleich mahnte sie eine stärkere gesellschaftliche Ausrichtung auf Kinder an. So müsse etwa die Siedlungsplanung deutlich familienorientierter werden und sich nicht nur an den Interessen von Pendlern ausrichten.

Als einen "Meilenstein für die Kinderrechte" bezeichnete die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Katja Dörner, die Novelle. Sie warf der Bundesregierung jedoch vor, mit zwei Jahren unnötig lange für diesen Schritt gebraucht zu haben.

Die familienpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Diana Golze, sah den Verzögerungsgrund darin, dass die Bundesregierung sich "so stark dagegen wehrt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern". Zudem forderte sie, dass auch der Lärm von Jugendlichen unter das Gesetz fallen müsse und verwies auf die UN-Kinderrechtskonvention, die von Kindern bis zum 18. Lebensjahr spricht.

Michael Paul (CDU) von der Unionsfraktion hingegen betonte, zwischen Kinder- und Jugendlärm gebe es hinsichtlich Lautstärke und Zeiten deutliche Unterschiede. "Außerdem kann ich einem über 14-Jährigen anders als einem Kleinkind durchaus zumuten, dass er eine gewisse Strecke bis zum Bolzplatz zurücklegen muss", so Paul. Mit Blick auf das verabschiedete Gesetz sagte er: "Ich bin mir sicher, dass die Zivilgerichte künftig den Anliegen der Kinder Rechnung tragen."

Die FDP-Abgeordnete Nicole Bracht-Bendt (FDP) betonte, das Gesetz schließe nahtlos an den von der Bundesregierung forcierten Ausbau der Kinderbetreuung an. Im Zuge dessen werde die Zahl der Kitas in Wohngebieten zunehmen. Wichtig sei, zu einem fairen Ausgleich zwischen Anwohnern und Kindern zu kommen. Bracht-Bendt rief zu gegenseitiger Toleranz auf und sagte: "Kinderlärm ist Zukunftsmusik und kein Grund zu Klage."

Die Gesetzesnovelle sieht Ausnahmeregelungen für den von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärm vor. Sie greift damit ein Anliegen des Bundesrates vom März 2010 auf. Die Länder vertraten die Auffassung, dass Kinderlärm grundsätzlich keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben sollte.

Quelle: KNA/pes-

 
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