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Die CDU will Familien mit mittleren Einkommen ab 2009 mit einem höheren Kindergeld finanziell besserstellen. "Wir sind für eine Erhöhung des Kindergeldes, das ist unbedingt nötig", so Kanzlerin Angela Merkel.
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Was Familien mit höherem Einkommen in Form von höheren Steuerfreibeträgen zugutekommt, das will die Union den Familien mit einem Jahreseinkommen unter 62.000 Euro angesichts steigender Lebenshaltungskosten mit einem höheren Kindergeld geben.
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Da sogenannte Mehr-Kinder-Familien laut Union vor größeren Problemen stehen, soll der Betrag gestaffelt werden.
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Wie eine Erhöhung finanziert werden soll, will die Union noch nicht sagen. Dazu müsse erst die Steuerschätzung abgewartet werden, heißt es.
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Die derzeitige Kindergeldregelung sieht wie folgt aus:
Kindergeld zahlt der Staat monatlich für alle Kinder bis 18 Jahre. Wenn Kinder arbeitslos, in Ausbildung oder im Studium sind, gibt es länger Geld, aber nur bis zum 25. Geburtstag.
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Die Sätze sind seit 2002 nicht mehr erhöht worden: Für das erste, zweite und dritte Kind überweist die Familienkasse je 154 Euro im Monat, für weitere 179 Euro. Alternativ gibt es für Gutverdiener Steuerfreibeträge.
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Hintergrund von beidem ist das Verfassungsgebot, das Existenzminimum für Kinder steuerfrei zu stellen. Dieses Existenzminimum wird alle zwei Jahre neu ermittelt. Turnusgemäß ist der nächste Existenzminimums-Bericht im Herbst 2008 fällig.
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Kindergeld und Freibeträge sind im Bundeshaushalt ein großer Posten. Derzeit machen sie rund 35 Milliarden Euro aus. Eine Erhöhung des Kindergelds um zehn Euro pro Kind kostet rund zwei Milliarden Euro.
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Um Kindergeld erhalten zu können, müssen Eltern einen schriftlichen Antrag stellen; zuständig sind die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit. Während eines Wehr- oder Zivildienst gibt es kein Kindergeld.
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Ein Kinderfreibetrag steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern mit Kind zu. Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beläuft sich der Kinderfreibetrag nach Angaben des Finanzministeriums auf 3.648 Euro jährlich, zusätzlich kann ein Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von jährlich 2.160 Euro berücksichtigt werden.