Bundesrats-Initiative Kinderlärm ist keine Belästigung

Düsseldorf/Berlin (RPO). Am Kinderlärm scheiden sich die Geister: Die Gerichte registrieren immer mehr Klagen gegen Kitas und Kindergärten. Jetzt soll die Bundesregierung den Prozessen einen Riegel vorschieben. Der Deutsche Kinderschutzbund geht einen Schritt weiter: Kinderrechte sollen ins Grundgesetz.

Unicef Studie 2010: wie Kinder in der Welt leben
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Foto: AP

"Kinderlärm ist Zukunftsmusik", hat Bundespräsident Horst Köhler vor einigen Jahren einmal gesagt. Diese Ansicht teilen immer weniger Zeitgenossen. Die Klagen gegen die Geräusche spielender Kinder und Kitas haben sich in den letzten Jahren deutlich angehäuft. "In Frankreich wäre das undenkbar", erklärte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, gegenüber unserer Redaktion. "Dort gehören Kinder einfach dazu."

In Deutschland ist das oftmals nicht der Fall. "Die Empfindlichkeit derjenigen, die keine Kinder haben, wächst", sagte der Sprecher des Münchner Verwaltungsgerichts vor mehr als einem Jahr. Dies liegt laut Hilgers daran, dass die Gesellschaft zunehmens "kinderentwöhnt" sei: "Die Familien mit Kindern sind inzwischen in der Minderheit und gehen unter."

Immer häufiger fühlen sich Anwohner von spielenden Kindern belästigt und ziehen vor den Kadi. Ein Aufsehen erregender Fall ereignete sich vor einiger Zeit in Berlin. Im Stadtteil Friedenau erreichte ein Nachbar per Klage, dass die Kita im Haus umziehen musste. Doch Berlin ist kein Einzelfall: In Hamburg stufte das Oberverwaltungsgericht fest, dass Kinderlärm eine "unzumutbare Belastung" und eine "gebietsuntypische Störung" in einem besonders geschützten Wohngebiet darstelle. Die Nutzung ihrer Spielautos müssen die Besucher der "Krabbelstube" in Frankfurt einschränken - es hatte Beschwerden gegeben.

Angesichts der Pläne der Bundesregierung, die Zahl der Krippen- und Kindertagesplätze bis 2013 auf 750.000 auszubauen, droht weiteres Ungemach. Rechtlich gesehen ist Kindergetöse mit Verkehrs- und Industrielärm gleichzusetzen - eine schädliche Umwelteinwirkung. Für Erntearbeiten oder Glockenläuten gilt dies nicht. Eine juristische Unausgewogenheit, die angesichts der geringen Geburtenrate in Deutschland nicht zweckdienlich ist.

Dieser Umstand ruft nun die Politik auf den Plan. "Wenn Kinder spielen, kann es laut werden. Aber Spielen, Rennen, Raufen gehört zur körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern dazu. Daher muss Kinderlärm als sozial adäquat gelten", erklärte SPD-Fraktionsvize Dagmar Ziegler.

Union und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf Änderungen der bestehenden Rechtslage verständigt. "Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben", heißt es dort. Allerdings: Passiert ist bisher nichts.

Auf Initiative der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hessen und Saarland stimmte der Bundesrat am Freitag einer Entschließung zu, in der die Bundesregierung zu einer Überprüfung des geltenden Rechts aufgefordert wird. Eine gesetzliche Klarstellung, dass Kinderlärm "sozialadäquat" sei, solle dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderlärm von vornherein zu vermeiden. Auch wollen die Länder erreichen, dass Kindertagesstätten künftig grundsätzlich auch in Wohngebieten erreichtet werden können und nicht mehr nur wie bisher in Ausnahmefällen.

Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Conrad (SPD) kritisierten, dass der Antrag sich auf eine Prüfbitte an die Bundesregierung beschränke, weil die Unions-geführten Länder sich nicht hätten einigen können, was konkret sie im Bundesrecht verbessern wollen. Die nun auf Vorschlag von Baden-Württemberg verabschiedete Entschließung hingegen werde diesem "Anliegen einer klaren Regelung nicht gerecht".

Hilgers räumt der geforderten Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes nur begrenzt Chancen ein - sie sei schlichtweg nicht nachhaltig. Eine Rechtsverordnung reiche nicht aus: "Die Kinderrechte müssen in das Grundgesetz aufgenommen werden."

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