Bayern: Kinderpornografie soll ins Führungszeugnis
zuletzt aktualisiert: 22.01.2008 - 17:53München (RPO). In Bayern sollen gerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Kinderpornos künftig im Führungszeugnis eingetragen werden. Das fordert das bayrische Kabinett im Rahmen einer Bundesratsinitiative, die Kinder besser vor Sexualstraftätern schützen soll.
"Alle für den Schutz von Kindern relevanten Straftaten müssen ausnahmslos in einem Führungszeugnis erscheinen", sagte Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) am Dienstag in München. Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe müssten alle für die Auswahl ihres Personals notwendigen Informationen zur Hand haben. So könnten weitere Straftaten im beruflichen Umfeld des Täters verhindert werden.
Der bayerische Gesetzentwurf sieht vor, dass Verurteilungen wegen des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften, wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht und wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen künftig unabhängig von der Strafhöhe zwingend im Führungszeugnis erscheinen müssen. Hier gibt es nach Auffassung der Staatsregierung eine Lücke im Bundeszentralregistergesetz. Nach bisherigem Recht werden Verurteilungen erst ab einer bestimmten Mindeststrafe in ein Führungszeugnis aufgenommen.
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