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NRW-Verfassungsgerichtshof: Kippt heute die Kommunalwahl?

VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 18.02.2009 - 06:48

Düsseldorf (RP). Um 10.30 Uhr verkündet der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster am Mittwoch sein Urteil im Streit um die vorgezogenen Kommunalwahlen. Es wird damit gerechnet, dass das höchste Gericht SPD und Grünen Recht gibt.

Kommunalwahl in NRW: Eigentlich soll am 30. August gewählt werden  Foto: RPO
Kommunalwahl in NRW: Eigentlich soll am 30. August gewählt werden Foto: RPO

Beide Parteien hatten gegen die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahlen am 7. Juni geklagt, weil es dann mehr als vier Monate lang ein Nebeneinander von gewählten und noch amtierenden Bürgermeistern und Räten gäbe, deren Amtszeit erst am 20. Oktober endet.

Sollte der VGH der Klage stattgeben, müssten CDU und FDP einen Ausweichtermin benennen. Offen ist, ob dies der Tag der Bundestagswahl (27. September) oder – wohl eher – der 30. August sein könnte.

Schwarz-Gelb hat stets argumentiert, dass bei einer Zusammenlegung die Bundestagswahl die Kommunalwahl in den Schatten stellen würde. Diese aber müsse ihre Eigenständigkeit behalten.

Innenminister Ingo Wolf (FDP), der als Fachminister für den Wahl-Vorstoß zuständig ist, baute gestern schon einmal für den Fall vor, dass der VGH der Regierung die Rote Karte zeigt. Die Zusammenlegung sei ein Beschluss der Koalition von CDU und FDP gewesen – "dann muss man dazu auch gemeinsam stehen".

Wolf hatte am 4. Februar nicht an der mündlichen Verhandlung in Münster teilgenommen. Die Teilnahme des Ministers sei nicht üblich, sagte er gestern.

Quelle: RP

 
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