Mit großer Liste zum Vergleichen: Kita-Gebühren: Große Unterschiede in NRW
VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 10.11.2008 - 21:57Düsseldorf (RP). Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten weichen landesweit stark voneinander ab. Je nach Kommune macht der Unterschied zum Teil mehrere Hundert Euro pro Monat aus. Die SPD fordert deswegen von der Landesregierung, dass den Städten und Kreisen feste Unter- und Obergrenzen für die Beitragshöhe vorgegeben werden.
„Von einer Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in NRW kann jetzt keine Rede sein”, so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-LAndtagsfraktion, Britta Altenkamp.
Die SPD hat die je nach Einkommensverhältnissen gestaffelten Gebühren in 174 (von 417)NRW- Kommunen unter die Lupe genommen. Verglichen wurde der jeweils geforderte Höchstbeitrag für die aufwändigste Leistung: die Betreeung eines Kindes unter zwei Jahren an 45 Stunden in der Woche.
Nach der Übersicht der SPD-Fraktion müssen gut verdienende Eltern in Dinslaken, Dormagen, Kempen und Kleve dafür 312 Euro pro Monat bezahlen, in Leichlingen 340, in Düsseldorf 370 Euro und in Neuss 404 Euro.
In Kevelaer sind es bereits 489 Euro monatlich, Ratingen 396, Geldern 400, Meerbusch 416, Kaarst 500, Haan 557, Leverkusen 627, Duisburg 630 und Grevenbroich bereits 700 Euro. Landesweit am höchsten sind die Gebühren in Wülfrath. Dort müssen die Eltern der obersten Einkommensgruppe 840 Euro im Monat überweisen.
Doch es sind nicht nur diese starken Unterscheiden in der Gebührensituation, die die SPD auf den Plan rufen. Arg geschröpft würden vielerorts gerade die Eltern mit einem „normalen”, mittleren Einkommen, so Britta Altenkamp. Alllerdings gebe es auch hier Gebührenunterschiede von einigen Hundert Euro.
Es sei deswegen höchste Zeit für klare Vorgaben durch das Land, so Altenkamp. Das eigentliche Ziel ihrer Partei sei allerdings die völlige Gebührenfreiheit, auch wenn davon die Besserverdienenden profitierten. Nach Ansicht der SPD-Politikerin hat NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) sich beim KInderbildungsgesetz („Kibiz”) jetzt dem Druck der eigenen Fraktion beugen müssen.
Laschet hatte für das kommende Jahr 11.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3) angekündigt, sie aber ausschließlich für die Betreuung an 25 Stunden pro Woche vorgesehen.
Dies entspreche vielfachem Elternwillen, hatte Laschet argumentiert. Allerdings hätten Kitas mitunter auf die Eltern eingewirkt, längere Zeiten zu buchen, um keinen Personalabbau riskieren zu müssen.
Hier finden Sie die Gebühren für alle Städte und Kreise in NRW alphabetisch sortiert. Sie benötigen einen PDF-Reader.
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