Hohe Erfolgsquote Klage gegen Asylbescheid bei fast jedem zweiten Flüchtling erfolgreich

München · Wenn ein Flüchtling wegen seines Asylbescheids gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) klagt, hat das in fast jedem zweiten Fall Erfolg. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

 Das Logo des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kurz Bamf (Archiv).

Das Logo des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kurz Bamf (Archiv).

Foto: dpa, ste kde

In durchschnittlich gut 40 Prozent der Fälle, in denen im vergangenen Jahr Verwaltungsgerichte über Asylklagen inhaltlich entschieden, wurde der ablehnende Bescheid des Bamf demnach zugunsten der Flüchtlinge korrigiert. Bei Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan sei die Erfolgsquote vor Gericht mit jeweils mehr als 60 Prozent noch höher.

Die Zeitung beruft sich auf die "bereinigte" gerichtliche Schutzquote, die aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion zur Asylstatistik 2017 hervorgehe. Demnach lagen Ende 2017 insgesamt 372.000 Verfahren bei den Verwaltungsgerichten, die seit Langem eine enorme Überlastung beklagen. Im Laufe des vergangenen Jahres wurden gut 328.000 Klagen eingereicht, fast doppelt so viele wie im Vorjahr.

Dieser Anstieg gehe darauf zurück, dass das Bamf in den vergangenen Jahren so viele Verfahren wie noch nie entschieden habe und mit 91 Prozent fast jeder ablehnende Bescheid vor Gericht angefochten worden sei.

Die Verwaltungsgerichte, also die erste Instanz, entschieden vergangenes Jahr 146.000 Verfahren, fast die Hälfte davon aus formalen Gründen, weil etwa die Klagen zurückgezogen wurden oder man sich mit dem Bamf einigte. Die Zahl der Fälle, die in die zweite Instanz ging, ist mit rund 1400 verschwindend gering. In fast allen Berufungsverfahren obsiegte das Bundesamt.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, erneuerte ihre Forderung nach einer besseren Beratung der Flüchtlinge: Eine "frühzeitige, kompetente und unabhängige Verfahrensberatung" sei "dringend erforderlich". Asylbewerber wären dann besser auf die Anhörungen vorbereitet, Missverständnisse ließen sich vermeiden.

"Dadurch würde letzten Endes auch die Qualität der Bamf-Bescheide steigen" und "es gäbe entsprechend weniger Klagen und weniger aufhebende Gerichtsurteile", erklärte Jelpke.

(hebu/AFP)
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