Berliner CDU-Politiker Landgericht stellt Untreue-Verfahren gegen Landowsky ein

Berlin · Das Untreue-Verfahren gegen den früheren Berliner CDU-Fraktionschef Klaus-Rüdiger Landowsky ist eingestellt worden. Der Fall habe nicht abschließend geklärt werden können, sagte am Montag ein Sprecher des Landgerichts. "Daher gilt die Unschuldsvermutung. Endgültig."

 Das Verfahren gegen Klaus-Rüdiger Landowsky wurde eingestellt.

Das Verfahren gegen Klaus-Rüdiger Landowsky wurde eingestellt.

Foto: dapd, dapd

Die etwaige Schuld wurde als gering eingeschätzt, eine Verurteilung als eher unwahrscheinlich. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht strengere Maßstäbe für eine Verurteilung wegen Untreue erlassen. Die Landeskasse muss dem 72-Jährigen die Anwaltskosten erstatten.

Landowsky hatte durch die Berliner Bankenaffäre alle Ämter verloren. Er war seinerzeit auch Chef der Berlin Hyp, einer Tochter der Bankgesellschaft. Der Skandal um die landeseigene Gesellschaft hatte 2001 zum Bruch der damaligen CDU/SPD-Koalition geführt. Es ging um einen Millionen-Kredit für einen Immobilienkonzern sowie eine zeitnahe Spende des Unternehmens an die CDU. Der Anwalt des einstigen CDU-Politikers teilte mit, Landowsky sehe nach 13 Jahren seine persönliche, politische und geschäftliche Integrität wieder hergestellt.

(dpa)
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