Gesetzentwurf im Kabinett Majestätsbeleidigung — Koalition kippt Paragraf zum 1. Januar 2018

Berlin · Die Bundesregierung will den Majestätsbeleidigungsparagrafen zum 1. Januar 2018 abschaffen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der an diesem Mittwoch im Bundeskabinett behandelt wird und der unserer Redaktion vorliegt.

 Für Majestätsbeleidigung kann es laut Paragraf 103 bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben.

Für Majestätsbeleidigung kann es laut Paragraf 103 bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben.

Foto: dpa, jka htf sab

"Der Gedanke einer 'Majestätsbeleidigung' stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD). Die Regelung sei "veraltet und überflüssig".

Der Paragraf 103 war jahrzehntelang nicht angewendet worden. Im vergangenen Jahr aber ging der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan unter Berufung auf den Majestätsbeleidigungsparagrafen gegen den Satiriker Jan Böhmermann vor. Dieser hatte ein Schmähgedicht gegen Erdogan verfasst.

Der Unterschied zwischen der Majestätsbeleidigung und normaler Beleidigung liegt insbesondere im Strafmaß. Für Majestätsbeleidigung kann es bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben. Auf Beleidigung gegen Jedermann droht nur bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. "Dieser erhöhten Strafandrohung bedarf es nicht", heißt es in dem Gesetzentwurf.

"Die Beleidigung von Staatsoberhäuptern ist und bleibt strafbar — aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch", sagte Justizminister Maas zu der geplanten Änderung.

Im Fall Erdogan gegen Böhmermann hatte die Kanzlerin gegen den ausdrücklichen Willen der SPD der Staatsanwaltschaft grünes Licht für Ermittlungen gegeben. Diese sind aber inzwischen eingestellt.

(qua)
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