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panorama Soziales Jobcenter
  Foto: AP, AP
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Grundgesetzänderung: Koalition und SPD reformieren Jobcenter

zuletzt aktualisiert: 20.03.2010 - 15:45

Berlin (RPO). Union und FDP haben sich mit der SPD nach monatelangem Ringen auf eine Reform der Jobcenter verständigt. Eine interfraktionelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam in der Nacht zum Samstag in zentralen politischen Fragen zu einer grundsätzlichen Einigung. Die Änderungen sollen die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand gewährleisten.

Das erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministerium am Samstag. Auf der Grundlage dieser Verständigung will das Ministerium nun konkrete Gesetzestexte erarbeiten, die auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundgesetzänderung enthält.

Angaben zu Details wollte die Sprecherin nicht machen. Nach Angaben des Deutschen Landkreistages soll aber künftig die Anzahl der sogenannten Optionskommunen von heute 69 auf über 100 deutlich erhöht werden. "Das gibt auch weiteren Landkreisen und Städten Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Die Bereitschaft hierzu ist auf kommunaler Seite groß. Dafür hat sich der Deutsche Landkreistag jahrelang eingesetzt", erklärte der Präsident des Landkreistages, Hans Jörg Duppre. Insofern sehe man sich durch die Einigung bestätigt.

Genau diese zahlenmäßige Ausweitung wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund kritisiert. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte: "Wir sehen die Pläne, im Zuge der Verfassungsänderung die Zahl der Optionskommunen auf 110 zu erhöhen, mit großer Sorge. Der DGB warnt vor einer weiteren Zersplitterung der bundesweiten Arbeitsmarktlandschaft - für jeden Menschen muss im Fall von Arbeitslosigkeit gleicher Zugang zu Unterstützung und Förderung sichergestellt sein, gleich an welchem Ort der Republik er oder sie lebt."

Weitere Beratungen am Mittwoch

Voraussichtlich am Mittwoch soll nach Informationen des DAPD die Einigung der politischen Spitzengruppe mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, den Fraktionsvorsitzenden beziehungsweise -sprechern von SPD, CDU, CSU und FDP, Frank-Walter Steinmeier, Volker Kauder, Hans-Peter Friedrich und Birgit Homburger sowie für die Länder den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU, Sachsen) und Kurt Beck (SPD, Rheinland-Pfalz) vorgelegt werden.

Notwendig für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit, weshalb die schwarz-gelbe Bundesregierung eine Beteiligung der SPD braucht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 entschieden, dass die Jobcenter-Mischverwaltung von Arbeitsagenturen und Kommunen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende 2010. Ohne Reform müssten auch die 69 Optionskommunen zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen.

Quelle: apd/pst

 
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