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Ab 2010: Koalition verspricht Bürgern Steuergeschenk

VON MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 02.05.2009 - 15:09

Berlin (RP). Versicherungsbeiträge sollen ab 2010 stärker von der Steuer absetzbar sein. Im Einzelfall kommen Versicherte auf eine Steuerersparnis von 1000 Euro pro Jahr. Gesamtvolumen der Maßnahmen: zwölf Milliarden Euro. Die Details will die große Koalition in Berlin am Dienstag beschließen.

Zum Vergrößern die  Foto: RP
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Die große Koalition will die Steuerzahler im kommenden Jahr um bis zu 1000 Euro entlasten. Nach Informationen unserer Redaktion aus Fraktionskreisen verständigten sich Finanzpolitiker von Union und SPD auf eine weitgehende steuerliche Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen. Der von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgelegte Gesetzentwurf soll deutlich nachgebessert werden.

Bisher galt: Alle Beiträge für eine gesetzliche und private (Basis-)Krankenversicherung sowie für eine Pflege-Pflichtversicherung können ab 2010 in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Das Verfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber auferlegt, dass Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken zahlt, steuerfrei gestellt werden müssen.

Die Bundesregierung entschloss sich daraufhin, alle gesetzlich und privat Kranken- und Pflegeversicherten steuerlich gleich zu behandeln. Entgegen den ursprünglichen Plänen des Finanzministers sollen nun auch die Beiträge etwa für eine Unfall-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu einer bestimmten Höhe absetzbar sein.

Nach dem SPD-Modell dürfen Arbeitnehmer künftig sämtliche Versicherungsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 2100 Euro (Verheiratete 4200 Euro) beim Fiskus geltend machen. Bisher lag die Grenze bei 1500 Euro. Beispiel: Wer als Single mit einem Jahresgehalt von 17.000 Euro alleine 1500 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, kann weitere 600 Euro für Beiträge zur Unfall- oder Haftpflichtversicherung geltend machen.

Nach exklusiven Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts des Steuerzahlerbundes für unsere Redaktion bringt der verbesserte Steuerabzug beispielsweise einem Single-Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von 57.000 Euro eine Steuerersparnis von 1020 Euro pro Jahr im Vergleich zum geltenden Recht. Ein verheirateter Arbeitnehmer (Alleinverdiener, Jahresbrutto 48.000 Euro) wird um 328 Euro entlastet. Insgesamt kosten die Maßnahmen den Fiskus bis 2013 zwölf Milliarden Euro.

Die Union, die eine steuerfreie Pauschale von 200 Euro für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen ins Spiel brachte, signalisierte Kompromissbereitschaft. "Wir werden nächste Woche das Gesetz auf den Weg bringen. Die übrigen Vorsorgeaufwendungen müssen angemessen berücksichtigt werden", sagte Otto Bernhardt, finanzpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion. Sein Pendant bei der SPD, der Weseler Bundestagsabgeordnete Hans-Ulrich Krüger, betonte: "Wir sind uns im Ziel einig."

Wirtschaftsverbände und Steuerberater lobten die Pläne. "Für viele Haushalte wird die Neuregelung zu deutlichen Entlastungen führen", sagte der aus Krefeld stammende Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, gegenüber unserer Redaktion. Der Bund der Steuerzahler kritisierte indes, dass der Steuerabzug für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht weit genug gehe.

Quelle: RP

 
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