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Mehr Flexibilität: Koalition will Arbeitsrecht ändern

zuletzt aktualisiert: 09.10.2009 - 08:22

Stuttgart (RPO). Die schwarz-gelbe Koalition bereitet nach einem Zeitungsbericht Korrekturen bei Erbschaft- und Unternehmensteuern sowie Änderungen im Arbeitsrecht vor. Damit sollen Unternehmen mehr Flexibilität erhalten und Arbeintehmer mehrmals befristet anstellen dürfen. Die von der FDP geforderte Erhöhung des Kindergelds könnte einem Zeitungsbericht zufolge niedriger ausfallen als im Wahlprogramm der Liberalen gefordert.

Die Arbeitsgruppe "Wirtschaft, Energie, Aufbau Ost, Bürokratieabbau" plant zugleich steuerliche Vergünstigungen für Privathaushalte als Arbeitgeber, wie die "Stuttgarter Zeitung" unter Berufung auf einen Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung berichtet. Allerdings seien in dem Koalitionspapier noch mehrere Punkte strittig.

Weitgehend einig ist sich der Zeitung zufolge die Arbeitsgruppe über Änderungen beim Arbeitsrecht: Unternehmen sollen mehr Flexibilität bei der Befristung von Arbeitsverträgen erhalten. Damit könnten in der Krise neue Jobs geschaffen werden, heiße es in dem Entwurf. Die erneute befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sollte nach neun Monaten zulässig sein. Bisher darf ein Unternehmen einen Mitarbeiter nur einmal befristet anstellen.

Einig seien sich Union und FDP in der Arbeitsgruppe, dass "die krisenverschärfenden Elemente der Unternehmenssteuerreform 2008 beseitigt werden". Dazu zählten die Koalitionäre die Zinsschranke. Außerdem sollen Einschränkungen bei der Verlustübernahme und die Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten bei der Gewerbesteuer gemildert werden. Vorgesehen seien außerdem Korrekturen bei der Erbschaftsteuer. Die Union will die so genannte Lohnsummenregelung überprüfen. Nach der Gesetzeslage kann Firmenerben ein Großteil der Erbschaftsteuer erlassen werden, wenn sie über sieben Jahre hinweg die Zahl der Arbeitsplätze in etwa stabil halten. Wegen der Krise soll diese Regel abgeschwächt werden. CDU/CSU wollen zudem Betriebsübergaben zwischen Geschwistern steuerlich erleichtern. Die FDP steht laut Zeitung auf dem Standpunkt, dass die Länder selbst entscheiden sollen, ob und in welcher Höhe sie Erbschaftsteuern erheben.

Die Arbeitsgruppe hat sich den Angaben zufolge im Grundsatz darauf verständigt, dass es steuerliche Anreize für Investitionen geben soll. Die so genannte Sofortabschreibung für geringfügige Wirtschaftsgüter soll von gegenwärtig 150 Euro auf 1000 Euro angehoben werden.

Kindergeld-Erhöhung fällt wohl niedriger aus

Die von Union und FDP in den Koalitionsverhandlungen diskutierte Erhöhung des Kindergeldes könnte nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung geringer ausfallen als von den Liberalen im Wahlprogramm gefordert. Derzeit werde eine Anhebung um bis zu 25 Euro pro Monat diskutiert, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Verhandlungskreise. Damit würde der Betrag auf knapp 190 Euro im Monat steigen. Eine solche Erhöhung würde rund fünf Milliarden Euro kosten. In ihrem Wahlprogramm fordert die FDP eine Anhebung des Kindergeldes auf 200 Euro.

Heftige Differenzen gibt es dem Zeitungsbericht zufolge in der Frage des Betreuungsgeldes für nicht berufstätige Mütter. Der FDP-Unterhändler Christian Lindner sprach sich laut Zeitung gegen das Betreuungsgeld aus und griff die bayerische Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) an, die zuvor öffentlich noch einmal vehement dafür geworben hatte.

Lindner sagte dem Blatt: "Frau Haderthauer bricht leider notorisch die für die Gespräche vereinbarte Funkstille, um für ihr Betreuungsgeld zu trommeln. Mit den dafür benötigten zwei Milliarden Euro sollten wir aber nicht Symbolpolitik mit unklaren Nebenwirkungen machen, sondern besser konkret die Bildung von Kindern unterstützen."

Quelle: DDP/sdr

 
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