Hartz IV: Köhler unterzeichnet Gesetz über Unterkunftskosten
zuletzt aktualisiert: 22.12.2006 - 14:09Berlin (RPO). Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz über die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger unterzeichnet. Ein Sprecher Köhlers erklärte, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Der Bund beteiligt sich im nächsten Jahr mit 4,3 Milliarden Euro an den Unterkunftskosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II. Dies sind 400 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
2006 trug der Bund 29,1 Prozent der Kosten, im kommenden Jahr sind es für 14 Bundesländer 31,2 Prozent. Für Baden-Württemberg wird die Quote auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf 41,2 Prozent erhöht. Um die Aufteilung der Unterkunftskosten war lange gerungen worden. Im "Hartz IV"-Gesetz war festgelegt worden, dass die Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden sollen. Der Bund hatte für 2007 zunächst 2,0 Milliarden Euro Beteiligung angeboten, die Kommunen hatten vom Bund 5,8 Milliarden Euro verlangt.
Köhler hatte in den vergangenen Wochen mit dem Verbraucherinformationsgesetz und dem Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung gleich zwei Vorhaben der Regierung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gestoppt. Debatten über die Verfassungskonformität hatte es auch beim Unterkunftskostengesetz und bei der geplanten Gesundheitsreform gegeben.
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