Telefonüberwachung Köhler unterzeichnet umstrittenes Gesetz

Berlin (RPO). Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Telefonüberwachung unterzeichnet. Nun müssen Telefonanbieter und Internet-Provider die Verbindungsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang speichern. Die Daten sollen zur Terrorismus-Bekämpfung verwendet werden.

Köhlers Sprecher Martin Kothé sagte der Nachrichtenagentur AP am Mittwoch, der Bundespräsident habe das Gesetz intensiv geprüft: "Es lagen keine durchgreifende Gründe vor, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten."

Nach dem im November verabschiedeten Gesetz müssen ab 1. Januar Telekommunikationsunternehmen einschließlich der Internet-Provider alle Kommunikationsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang für Ermittlungszwecke aufheben. Zugriff darauf haben nach einem richterlichen Beschluss Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Gesetz soll laut EU-Recht ausschließlich der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen.

Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass nur sogenannte Verkehrsdaten gespeichert werden, aber keine Telekommunikationsinhalte. Aus den Verkehrsdaten geht hervor, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telekommuniziert wurde.

Zahlreiche Appelle

Zuvor waren an Köhler zahlreiche Appelle gerichtet worden, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Nach dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung äußerten sich der Deutsche Journalisten-Verband und die Bundesrechtsanwaltskammer entsprechend. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte im AP-Interview, die gesetzlichen Hürden bei der Vorratsdatenspeicherung seien deutlich niedriger als oft behauptet. Verfassungsklage kündigten auch der FDP-Abgeordnete Jürgen Koppelin und die Humanistische Union an.

Nach dem im November verabschiedeten Gesetz müssen in Umsetzung europäischen Rechts im neuen Jahr Telekommunikationsunternehmen alle Kommunikationsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang für Ermittlungszwecke aufheben. Zugriff darauf haben nach einem richterlichen Beschluss Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Gesetz soll ausschließlich der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen.

Viele Telekommunikationsunternehmen speichern die Telefon-Daten schon heute zu geschäftlichen Zwecken. Für die Abrechnung ist das derzeit drei Monate lang üblich und nach geltendem Recht bereits sechs Monate lang zulässig. Neu hinzu kommt künftig aber, dass beim Mobilfunk auch der Standort (angewählte Funkzelle) bei Beginn der Verbindung registriert wird.

"Zwangsweise Totalprotokollierung"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte schon vor der Ausfertigung des Gesetzes durch Köhler angekündigt, dass er im Falle der Unterzeichnung Verfassungsbeschwerde einlegen werde. "Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung."

Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte auf der Internet-Seite des Verbandes: "Das Fernmeldegeheimnis wird von den Gerichten wieder hergestellt werden." Die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsprojekte stießen auf zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung, wurde der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis zitiert.

Gegen das Gesetz werde nun die mit etwa 25.000 Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde gerichtet, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden sei. Der Arbeitskreis teilte mit, weitere Registrierungen und Vollmachten für die Klage würden nicht mehr angenommen. Die Beschwerde werde eingereicht, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werde.

(ap)
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