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Laut Bundespräsidialamt: Köhler will EU-Vertrag vorerst nicht unterzeichnen

zuletzt aktualisiert: 30.06.2008 - 20:04

Berlin (RPO). Bundespräsident Horst Köhler wird die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon vorerst nicht unterzeichnen. Er wolle warten, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob der Vertrag verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Das teilte das Bundespräsidialamt am Montag in Berlin mit.

Bundespräsident Horst Köhler: Warten bis zum Endscheid des Bundesverfassungsgerichts.  Foto: ddp, ddp
Bundespräsident Horst Köhler: Warten bis zum Endscheid des Bundesverfassungsgerichts. Foto: ddp, ddp

Bundespräsident Horst Köhler stoppte dadurch die Ratifizierung des EU-Reformvertrags in Deutschland. Er folge damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter prüfen zur Zeit mehrere Klagen gegen den Reformvertrag, der wegen des Neins der Iren im Moment auf Eis liegt.

Zu den Klägern zählt die Linksfraktion, die den Vertrag von Lissabon ebenso wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler für verfassungswidrig erklären lassen möchte. Köhler will erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht mit diesen Beschwerden verfährt. Der Vertrag kann nach dem irischen Nein möglicherweise nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 oder zumindest vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben das Vertragswerk bereits ratifiziert.

Die Entscheidung Köhlers war bereits erwartet worden. Köhler habe sie sei den Karlsruher Richtern am Montag in aller Form mitgeteilt, erklärte das Bundespräsidialamt. Der Aufschub habe nichts mit der eigenen Prüfung des Zustimmungsgesetzes zum Lissaboner Vertragswerk auf Verfassungsmäßigkeit zu tun.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, hatte zuvor in Berlin Verständnis für den Fall geäußert, dass Köhler zunächst die Entscheidung der Karlsruher Richter abwarten wolle. Er hob zugleich hervor, dass der EU-Reformvertrag ein Schritt zu mehr Demokratie sei. Verheugen wollte noch am Nachmittag mit Köhler zusammenkommen.

Linke sieht ersten Erfolg

Die Bundestagsfraktion der Linken wertete Köhlers Vorgehen als ersten Erfolg ihrer Klage. Damit sei auch die ebenfalls beantragte einstweilige Anordnung, Köhler die Unterzeichnung zu untersagen, nicht mehr erforderlich, erklärte Fraktionschef Gregor Gysi.

Kritik kam dagegen von Europapolitikern von CDU und SPD. Sie betonten zwar, dass der Weg formal korrekt sei und die Entscheidung respektiert werden müsse. Der Bundespräsident gebe aber "das falsche Signal", sagte der europapolitische Sprecher der SPD, Axel Schäfer, dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). "Angesichts der Debatte nach dem gescheiterten irischen Referendum ist dies Wasser auf den Mühlen der Europaskeptiker."

Auch der Vorsitzende des Europa-Ausschusses, Gunther Krichbaum (CDU), hätte sich "wegen der politischen Signalwirkung eine andere Variante gewünscht". In "Handelsblatt" und "Frankfurter Rundschau" erinnerte er an das Vorgehen des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog beim Maastricht-Vertrag, den er unterschrieben, aber nicht weitergegeben habe. So hätte auch Köhler den Vertrag unterzeichnen und dann das Dokument bis zur Klärung in Karlsruhe verwahren können.

Der FDP-Europapolitiker Werner Hoyer verteidigte Köhler im "Handelsblatt". Sein Vorgehen sei "ein Zeichen des Respekts vor dem Bundesverfassungsgericht und deshalb eine Selbstverständlichkeit". Auch der europapolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Rainder Steenblock, sprach in der "FR" von einem "normalen Verfahren, das in keiner Weise die Klagen gegen den Lissabon-Vertrag in der Sache bestätigt". Es dürfe aber auf keinen Fall zu einer Verzögerung des Ratifizierungsverfahrens führen.

Der europapolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Rainder Steenblock, sprach in der gleichen Zeitung von einem "normalen Verfahren, das in keiner Weise die Klagen gegen den Lissabon-Vertrag in der Sache bestätigt". Er fügte jedoch hinzu: "Es darf jetzt auf keinen Fall zu einer Verzögerung des Ratifizierungsverfahrens führen, weder hier noch insgesamt in der Europäischen Union."

Effizienter und demokratischer

Der EU-Reformvertrag löst den Entwurf einer Europäischen Verfassung ab, der im Sommer 2005 an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Er soll die EU effizienter und demokratischer machen, indem unter anderem die Mitspracherechte des Europaparlaments ausgeweitet werden.

Noch ist Deutschland nicht in Zugzwang, was die Ratifizierung anbetrifft. Denn neben einem positiven Votum der Iren steht auch noch die Zustimmung aus Ländern wie Schweden oder Spanien aus. In Tschechien ist der Vertrag derzeit ebenfalls zur Prüfung beim Verfassungsgericht.

Damit der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, müssen ihn alle 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifizieren. Der Vertrag von Lissabon soll die Institutionen und die Entscheidungsprozesse in der auf 27 Staaten erweiterten EU schlanker machen.

Wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Vertrags von Lissabon hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die Linksfraktion in Karlsruhe geklagt. Ein Termin für ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch nicht fest.

Quelle: afp

 
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