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Bundespräsident Horst Köhler hat in seiner ersten Amtszeit
eine ganze Reihe wichtiger, teils umstrittener Entscheidungen getroffen.
Zugleich löste Köhler mit seinen Wortmeldungen wiederholt Diskussionen
darüber aus, wie weit sich ein Staatsoberhaupt in die Tagespolitik
einmischen darf. Eine Übersicht:
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Auflösung des Bundetages: Die wohl wichtigste Entscheidung Köhlers war
die Auflösung des Bundestages. Damit machte der Bundespräsident am 21.
Juli 2005 auf Antrag des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder den
Weg für vorgezogene Neuwahlen frei. Am 25. August erklärte das
Bundesverfassungsgericht die Entscheidung für rechtmäßig. Aus der
Bundestagswahl am 18. September 2005 ging die CDU/CSU knapp als stärkste
Kraft hervor, seither regieren Union und SPD in einer Großen Koalition
unter Bundeskanzlerin Angela Merkel.
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Luftsicherheitsgesetz: Mit seiner Empfehlung, das Gesetz der rot-grünen
Bundesregierung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, brachte Köhler
im Januar 2005 ein zentrales Vorhaben von Innenminister Otto Schily zu
Fall. Der Bundespräsident unterzeichnete das Gesetz zwar, empfahl aber
zugleich, den Artikel zum Abschuss von Flugzeugen bei Terrorgefahr
überprüfen zu lassen. Als die Karlsruher Richter das Gesetz im Februar
2006 für nichtig erklärten, galt dies als Ohrfeige nicht nur für
Rot-Grün, sondern auch für die Große Koalition, die das Vorhaben in dem
Verfahren verteidigt hatte.
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Flugsicherung und Verbraucherinformationsgesetz: Im Herbst 2006 verweigerte Köhler in kurzer Folge gleich zwei Gesetzen der Koalition
seine Zustimmung: Ende Oktober stoppte er die Privatisierung der
Flugsicherung, Mitte Dezember das Verbraucherinformationsgesetz. In
beiden Fällen attestierte er der Regierung handwerkliche Mängel.
Spitzenpolitiker der Koalition reagierten mit offener Kritik: Bei
begründeten Bedenken habe das Bundesverfassungsgericht und niemand sonst
über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu entscheiden, grollte
SPD-Fraktionschef Peter Struck.
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Gnadengesuch von Christian Klar: Dieser Entscheidung ging ein langer
Abwägungsprozess voraus, an dessen Ende ein persönliches Gespräch des
Staatsoberhauptes mit dem früheren RAF-Terroristen stand. Am 7. Mai 2007
lehnte Köhler das Gnadengesuch schließlich ab. Zu diesem Zeitpunkt hatte
die Debatte darüber bereits hohe Wellen geschlagen. Der damalige
CSU-Generalsekretär Markus Söder drohte sogar, seine Partei könnte
Köhler 2009 nicht wieder wählen, falls er dem Gesuch stattgeben sollte.
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Meinungsbildung: Seit seinem Amtsantritt hat Köhler immer wieder mit
Wortmeldungen zu aktuellen Themen für Aufsehen gesorgt, die bei den
Parteien bisweilen als Einmischung gewertet wurden. Zentral ist die
Forderung nach konsequenter Fortsetzung der Reformpolitik. Für Aufsehen
sorgten unter anderem der Vorschlag, den Bundespräsidenten direkt wählen
zu lassen, Köhlers Berliner Rede zur Globalisierung und zuletzt die
Forderung nach einer Weiterentwicklung der Reformpolitik von Gerhard
Schröder zu einer Agenda 2020.