Kolumne: Berliner Republik Wie der Bundestag Gewissensfreiheit interpretiert

Berlin · Im Parlament wird feinsäuberlich unterschieden zwischen Fraktionszwang (verboten!) und Fraktionsdisziplin (wird energisch eingefordert). Das Gewissen der Abgeordneten muss sich da mitunter ein bisschen dehnen.

Im August war an dieser Stelle die Rede von der Freiheit der Abgeordneten, nach ihrem Gewissen zu entscheiden. Nach dem Grundgesetz sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet - in der Realität sind sie bei Abstimmungen an das gebunden, was die Mehrheit ihrer Fraktion für richtig hält. Lediglich bei ethischen Themen wie der Sterbehilfe wird die Vorgabe aufgehoben, einer Fraktion zu folgen, und die Abgeordneten entscheiden frei nach ihrem Gewissen.

Die Kolumne brachte unseren Leser Siegfried Hildebrandt aus Düsseldorf dazu, eine Petition beim Bundestag einzureichen. Er sieht auch Entscheidungen, die die Generationengerechtigkeit betreffen, als Gewissensfragen und fordert daher, auch bei diesen den Fraktionszwang aufzuheben. Anlass war für ihn die Rentenpolitik der großen Koalition, die Milliardenbelastungen für die jüngere Generation festschreibt. Etliche Abgeordnete der Union hatten sich dagegen ausgesprochen, am Ende aber zugestimmt.

Aus dem Petitionsausschuss des Bundestags kam eine wortreiche Erklärung, dass "jeder rechtliche, psychische oder physische Zwang", der Abgeordnete in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinflusse, unzulässig sei. Sehr wohl gebe es aber Fraktionsdisziplin und Fraktionsloyalität. Und wer das politische Geschäft kennt, weiß, dass es für Abgeordnete äußerst unangenehm ist, sich der Fraktionsdisziplin zu widersetzen. In den Fraktionssitzungen werden sie verbal hart angegangen, oft müssen sie Einzelgespräche mit den Fraktionsvorsitzenden führen, bei den nächsten Wahlen haben sie Nachteile zu befürchten. Das gilt sowohl für die Listenaufstellung als auch für Posten, die innerhalb der Fraktion zu vergeben sind.

Dazu ein interessantes Beispiel: Der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele erhielt 2002 von seiner Partei in Berlin keinen aussichtsreichen Listenplatz. Sein Nein zum Kosovo-Krieg spielte dabei natürlich eine Rolle. Ströbele führte daraufhin auf eigene Faust Wahlkampf und errang als erster und bis heute einziger Grünen-Politiker ein Direktmandat für den Bundestag - für ihn die Lizenz zur freien Abstimmung.

Nun sei der Fairness halber hinzugefügt, dass ohne jede Fraktionsdisziplin Parlament und Regierung an Stabilität einbüßen würden. Die Fraktionen dürfen diesen Druck auch nach Meinung von Verfassungsjuristen ausüben, weil die Abgeordneten ja auch über die Parteien an ihr Mandat kommen.

Grundsätzlich muss man sich aber mehr echte Gewissensentscheidungen im Bundestag wünschen, denn die Debatten dazu sind niveauvoll und ernsthaft. Bislang haben sie auch noch nicht zu unvernünftigen Entscheidungen geführt.

Ihre Meinung? Schreiben Sie unserer Autorin: kolumne@rheinische-post,de

(RP)
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