Kolumne: Hier In Nrw Die Lehre aus dem Kölner Wahldesaster

Im Wahlprüfungsausschuss hat die Ratsmehrheit gewissermaßen in eigener Sache korrektes Vorgehen festgestellt. Das kann so nicht bleiben.

Vorige Woche hat sich beim Nachzählen bestätigt, was die Kölner CDU schon seit Monaten beanstandet hatte: Die Stimmen in einem Briefwahlstimmbezirk waren am Wahlabend vertauscht worden. Nicht auf die SPD entfielen die meisten Stimmen, wie fälschlicherweise im Protokoll vermerkt, sondern auf die Union. Sie hatte allerdings ein dreiviertel Jahr lang kämpfen und einen Gerichtsbeschluss erwirken müssen, bis nachgezählt werden durfte.

Zuvor hatte die rot-grüne Mehrheit im Wahlprüfungsausschuss eine Neuauszählung abgelehnt. Auch ein eingeschalteter Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass es keine stichhaltigen Hinweise auf Unkorrektheiten gebe; nicht belegte Vermutungen reichten nicht aus, um eine Neuauszählung zu veranlassen. Im Nachhinein ist dieses Gutachten gewiss kein Ruhmesblatt für den Rechtsprofessor.

Doch wichtiger ist der Blick nach vorn. Das Kölner Wahldesaster hat tatsächlich einen Schatten auf die kommunale Demokratie geworfen. Ganz offensichtlich war die bis zur Neuauszählung vorhandene rot-grüne Mehrheit nicht willens oder in der Lage, von Anfang an adäquat zu reagieren. Stattdessen wurden die Bedenken der Kritiker überstimmt. Muss man "nach Köln" nicht befürchten, dass bei künftigen Wahlen sofort nach einer Neuauszählung gerufen wird, sobald irgendwelche Auffälligkeiten vorliegen?

Es wird höchste Zeit, die Bestimmungen im Kommunalwahlrecht zu überprüfen. Es hat durchaus "Geschmäckle", wenn die Politiker (im Wahlprüfungsausschuss) mehrheitlich darüber befinden können, dass in eigener Sache alles korrekt abgelaufen ist. Ratsam wäre es deshalb, neutrale Beobachter hinzuzuziehen oder ihnen die Wahlprüfung vollständig zu überlassen. Hier ist auch das Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht gefragt.

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(RP)
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