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Kolumne: Hier In Nrw Loveparade — warum Gerichtsschelte nicht hilft

Düsseldorf · NRW- Ministerpräsidentin Hannelore Kraft kann den Beschluss des Duisburger Landgerichts, keinen Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe zuzulassen, "außerordentlich schwer nachvollziehen". Zur Staatsanwaltschaft sagt sie aber nichts.

Loveparade-Prozess — warum Gerichtsschelte nicht hilft
Foto: Hüwel

Die Katastrophe auf der Duisburger Loveparade geschah vor fast sechs Jahren: Was als flippige Techno-Party startete, endete in einer Tragödie: 21 Menschen wurden bei der Massenpanik getötet und Hunderte zum Teil schwer verletzt. Viele von ihnen brauchen noch immer eine Betreuung. Für die Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer muss die Entscheidung des Landgerichts Duisburg, kein Strafverfahren zu eröffnen, jetzt wie ein zweiter Schock wirken.

Auch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die 2010 überaus einfühlsame Worte des Trostes gefunden und Aufklärung versprochen hatte, zeigt sich betroffen: Ihr falle es "außerordentlich schwer", die Entscheidung des Duisburger Gerichts nachzuvollziehen. Dies, so fügt sie hinzu, sage sie "als Mensch", weil sie als Politikerin die Unabhängigkeit der Justiz zu achten habe. Gleichwohl ist die Botschaft unmissverständlich: Hannelore Kraft findet es falsch, wie in der vergangenen Woche entschieden wurde. Das bedeutet umgekehrt, dass sie sich die Eröffnung des Strafprozesses gewünscht hätte, damit die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft gezogen werden können und dem Gerechtigkeitsstreben der Opfer Genüge getan wird.

Doch auf welcher Basis hätte ein solcher Prozess erfolgen sollen? Für das Gericht, das sich viel (wahrscheinlich zu viel) Zeit mit der Prüfung der Anklageschrift genommen und immer wieder nachgehakt hat, ist das von der Staatsanwaltschaft zusammengetragene Material - darunter vor allem ein von Anfang an umstrittenes Experten-Gutachten - viel zu dünn, um eine eventuelle Verurteilung von Angeschuldigten auch nur in Erwägung zu ziehen.

Hätte dennoch der Prozess anberaumt werden sollen, auch wenn von vorherein absehbar gewesen wäre, dass am Ende nichts dabei herauskommt? Ganz abgesehen davon, dass dies juristisch kaum möglich ist, wäre damit wohl niemandem gedient gewesen.

Wenn Hannelore Kraft schon Schelte verteilt, dann hätte sich diese nicht nur auf die Entscheidung des Landgerichts, sondern auf die gesamte Duisburger Justiz beziehen müssen. Dann hätte sich auch die Staatsanwaltschaft von Kraft angesprochen fühlen müssen. Und zwar zu Recht. Die Ermittler waren offenbar nicht in der Lage, eine belastbare Anklageschrift vorzulegen. Böse Zungen sprechen von Murks und Stümperei. Dass sich die Behörde jetzt wehrt und Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt hat, verwundert nicht. Es würde allerdings überraschen, wenn diese Instanz den Prozess auf der Basis des vorliegenden Beweismaterials doch noch zuließe.

Ihre Meinung? Schreiben Sie unserem Autor: kolumne@rheinische-post.de

(hüw)
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