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Kolumne: Hier In Nrw Unterschiedliche Kita-Beiträge sind ein Ärgernis

Die Kommunen können selbst entscheiden, wie hoch die Beiträge für die Betreuung der Kinder sein sollen. Das führt zu sehr unterschiedlichen Regelungen, die ein paar Hundert oder gar Tausend Euro im Jahr ausmachen können.

Man kann durchaus der Ansicht sein, dass 16 Bundesländer einfach zu viel sind. Nehmen wir den Bildungsbereich: In nahezu jedem Land gibt es ein spezifisches Schulsystem. Die Befürworter sprechen gerne von Angebotsvielfalt, doch die Eltern, denen mit ihren Kindern der Umzug in ein anderes Bundesland bevorsteht, haben da wohl eine etwas differenziertere Einschätzung.

Hier in NRW wird die Vielfalt schon vor Schulbeginn auf die Spitze getrieben. Gemeint sind die Kindertagesstätten, genauer gesagt: die Elternbeiträge. Es gibt Kommunen, in denen die Eltern schon bei vergleichsweise geringem Einkommen Kita-Gebühren entrichten müssen. In einigen Städten setzt die Beitragspflicht ab einem Bruttojahreseinkommen von 12 000 Euro ein, während die Grenze etwa in Münster bei 37 000 Euro liegt. In Düsseldorf brauchen selbst die sogenannten Besserverdienenden je nach Angebot gar nichts zu zahlen.

Kurzum: Seitdem die damalige schwarz-gelbe Regierung 2006 den Städten freie Hand bei den Kita-Gebühren gelassen hat, gleicht NRW einem Flickenteppich. Das mögen viele Eltern als Ärgernis empfinden. Es sollte doch nicht vom Wohnort abhängen, ob sie viel, wenig oder gar nichts für die Betreuung ihrer Sprösslinge zahlen müssen. Immerhin geht es dabei um ein paar Hundert oder gar Tausend Euro pro Jahr.

Die rot-grüne Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, dass Bildung kostenfrei angeboten wird. Dementsprechend ist das letzte Kita-Jahr generell beitragsfrei. Natürlich wäre es aus Sicht der Eltern wünschenswert, wenn die Beitragsfreiheit auf die gesamte Kita-Zeit ausgeweitet würde, aber dafür hat das Land in den nächsten Jahren kein Geld. Deshalb wäre schon viel erreicht, wenn es bei den Kita-Beiträgen gerecht, also einheitlich zugehen würde. Früher galt in NRW eine Gebührenordnung, die eine Staffelung nach Einkommen vorsah. Das Prinzip, dass starke Schultern stärker belastet werden können als schwache, dürfte auch heutzutage eher einleuchten als die Abhängigkeit vom Wohnort.

Doch die Sache hat einen Haken: Wenn das Land dies wieder so regeln würde wie früher, müsste es auch für die Defizite in jenen Kommunen aufkommen, in denen die Beiträge der (überwiegend nur gering verdienenden) Eltern nicht ausreichen. Denn in NRW gilt der Grundsatz: Wenn das Land den Städten Vorschriften macht, muss es auch für die Finanzierung sorgen. Genau davor aber schreckt Rot-Grün zurück.

Ihre Meinung? Schreiben Sie unserem Autor: kolumne@rheinische-post.de

(RP)
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