Hier In Nrw Wo bleibt der gläserne Landtagsabgeordnete?

Bislang muss ein Abgeordneter nur anzeigen, wenn er über Nebeneinkünfte von mehr als 12 000 Euro im Jahr verfügt. Eine transparentere Regelung ist zwar schon lange im Gespräch, aber bislang tat sich wenig. Kommt die Sache jetzt in Schwung?

Noch in Erinnerung? Da gab es mal einen früheren Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, der gerne Kanzler werden wollte. Peer Steinbrück hieß der SPD-Politiker, der für einen einzigen Auftritt in einer Talkshow 25 000 Euro von den Stadtwerken Bochum erhielt. Als das bekannt wurde, brandete eine Welle der Empörung auf. Die Folge: Der Bundestag beschloss neue Transparenzregeln für die Nebeneinkünfte seiner Abgeordneten.

Natürlich wollte der Düsseldorfer Landtag nicht abseits stehen und kündigte seinerseits eine Neuregelung an. Doch auf die "gläsernen Abgeordneten" wartet die Öffentlichkeit bis heute. Dabei schienen sich anfangs doch alle einig zu sein, dass eine Reform her muss.

Bislang ist es so, dass ein Abgeordneter bei Landtagspräsidentin Carina Gödecke (SPD) lediglich anzeigen muss, wenn er mehr als 12 000 Euro brutto im Jahr "nebenher" verdient. Wobei die Bezüge der Landtagspolitiker an sich ja schon recht üppig sind: 10 726 Euro bekommen sie brutto im Monat. Allerdings gibt es nicht mehr all die Pauschalen wie früher.

Die Anzeigepflicht bei Nebenverdiensten ist allerdings wenig aussagekräftig. Dahinter können sich Zusatzeinkünfte von 13 000 oder gar einer Million Euro verbergen. Nach außen dringt nichts - Transparenz sieht anders aus. Nur so viel ist bekannt: Unter den 237 Abgeordneten des 2012 gewählten Landtags sind 37 Politiker, die eine solche Meldung abgegeben haben.

Für Bundestagsabgeordnete gilt dagegen ein Zehn-Stufen-Plan. Stufe eins umfasst Einnahmen von 1000 bis 3500 Euro; die Stufen zwei bis neun sind gestaffelt für Einkünfte zwischen 3500 und 250 000 Euro. Stufe zehn greift ab 250 000 Euro.

Sie könne sich nicht vorstellen, dass die Neuregelung in Nordrhein-Westfalen hinter den Bestimmungen für die Bundestagsabgeordneten zurückbleibe, hat Gödecke gesagt. Doch getan hat sich wenig. Sicher: Die Grünen gehen auf ihrer Homepage mit gutem Beispiel voran. Ein Gesetzentwurf liegt aber immer noch nicht vor. Vor allem bei CDU und FDP gibt es Bedenken gegen eine Offenlegungspflicht auch für Freiberufler, weil dies Rückschlüsse auf die Auftraggeber zulassen könnte.

Der Bund der Steuerzahler will jetzt Fakten sehen. Es könne nicht sein, dass die Nebenverdienste der Abgeordneten "wie eine geheime Verschlusssache bei der Landtagspräsidentin versteckt werden", entrüstet sich die Organisation. Morgen nun wollen die Piraten einen Vorstoß unternehmen, um die Sache im Landtag voranzutreiben. Sie haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. "Die reine Anzeige der Einkünfte ist nicht mehr zeitgemäß", sagen die Piraten.

Und was sagen die anderen?

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(RP)
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