Kolumne: Mit Verlaub! Finger weg vom Mord-Paragrafen

Der linksliberale Bundesminister der Justiz, Heiko Maas, schmiedet Pläne, die Sanktion "lebenslang" beim schwersten Delikt gegen das Leben aufzuweichen. Die Rechtsgemeinschaft sollte dagegen stehen.

Kolumne: Mit Verlaub!: Finger weg vom Mord-Paragrafen
Foto: Michels

Teure Reformen sind vorerst nicht im Angebot der Bundesregierung. Die Theke ist leer. Da greift man gerne in die unteren Schubladen, wo solche schlummern, die nichts kosten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), ein ambitionierter Linksliberaler, möchte mit einer solchen Neuerung Staat, genauer: Rechtsstaat machen. Das ließe er besser bleiben.

Maas schmiedet Pläne zur Änderung des Mord-Tatbestandes im Strafgesetzbuch. Die Absicht ist, die unbedingte Strafandrohung "lebenslange Freiheitsstrafe" beim schwerwiegendsten Delikt gegen das Leben zu relativieren.

Nun hat ja der große Denker Joseph Ratzinger vor elf Jahren ein beeindruckendes Plädoyer gegen den Relativismus als eine der Krankheiten unserer Zeit gehalten. Dieses "Anything goes", das keine Wahrheiten mehr kennt oder duldet, durchzieht auch die Aufweichungspläne des Ministers. Der argumentiert, Paragraf 211 sei mit seinen Tatbestandsmerkmalen wie " heimtückisch" oder "grausam" ein Relikt aus der NS- Zeit und, da auf eine Tätergesinnung abgestellt werde, dem Strafgesetzbuch wesensfremd.

Wir wissen nicht erst seit den Bestsellern des Strafverteidigers Ferdinand von Schirach, dass es menschliche Tragödien gibt, in denen jemand tötet und dabei das Mordmerkmal "Heimtücke" erfüllt, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt, ohne jedoch nach dem Urteil aller Verständigen ein abgefeimter Mörder zu sein. Immer wieder Fälle wie dieser: Ein alter Mann drückt aus Verzweiflung und Überforderung seiner von ihm jahrelang aufopferungsvoll umsorgten, pflegebedürftigen Frau das berüchtigte Kissen aufs Gesicht. Heimtückische Tötungen, aber doch wohl kein Tötungsdelikt aus niedrigen Beweggründen.

Die Rechtsprechung und die Strafkammern mit lebenserfahrenen Vorsitzenden wussten bislang gut, Extremfälle wie diese gerecht zu beurteilen, das heißt, "lebenslang" zu umgehen. Deshalb bedeutet Maas' Plan auch ein unangebrachtes Misstrauensvotum gegen die Richterschaft. Strafurteile ergehen "im Namen des Volkes". Es wäre also nicht unklug, sich vor jeder politischen Fummelei am Strafgesetzbuch der gefestigten Meinung der Rechtsgemeinschaft zu vergewissern. Deren überwiegende Mehrheit wird eine Aufweichung des Mord-Tatbestandes ablehnen. Auch dies ist ein guter Grund, über mehr Plebiszite nach dem Modell der Schweiz nachzudenken.

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(RP)
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