Kolumne: Mit Verlaub! "Lebenslang" wörtlich nehmen

Düsseldorf · Der Fall des früheren RAF-Killers und heutigen Abgeordneten-Gehilfen Christian Klar beleuchtet grell eine der krassen Fehlentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Kolumne: Mit Verlaub!: "Lebenslang" wörtlich nehmen
Foto: Michels

Christian Klar war einer der abgefeimtesten Verbrecher in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 1982 wurde das Führungsmitglied der Rote-Armee-Fraktion (RAF) festgenommen und verhaftet, 1985 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu einer so genannten lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ende 2008 wurde der mittlerweile 63-jährige Klar aus der Haft entlassen. Diether Dehm, ein Bundestagsabgeordneter der Links-Partei, die aus der widerwärtigen SED hervorging, die RAF-Genossinnen und Genossen in der DDR Unterschlupf geboten hatte, beschäftigt nun Klar als Bürogehilfen.

Das ist die eine, die arbeitsrechtliche Seite der Medaille. Sie erzählt von Resozialisierungsbemühungen bei einem Menschen, der seine Strafe verbüßt hat; und sie berichtet von der besonderen politischen Geschmacklosigkeit und Provokationslust des exaltierten Abgeordneten Dehm. Die " Süddeutsche Zeitung" fragte deshalb zurecht, ob wirklich kein Vertreter der Linkspartei ein Problem damit habe, dass ein erklärter Feind des " Schweinesystems" (RAF-Jargon) und verurteilter Terrorist im Zentrum der Demokratie mitarbeite.

Die andere Seite des Falls Christian Klar verweist auf eine der wenigen fatalen Fehlentscheidungen des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts. Im Jahr 1977 - Klars Verbrecherbande zog gerade eine besonders lange Blutspur durchs Land — befand das Gericht, sowohl Menschenwürde als auch Rechtsstaatsprinzip geböten, dass Personen, die zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt wurden, die Chance auf ein späteres Leben in Freiheit haben.

Ich meine jedoch, dass ein Mörder, zumal ein Mehrfachmörder vom Schlage Klars, bis zu seinem Ableben von der Gemeinschaft der Freien ausgeschlossen bleiben müsste. Die wirklich lebenslange Inhaftierung von Mördern ist das eines Rechtsstaats würdige und angemessene Äquivalent zur gottlob abgeschafften Todesstrafe. Dass der auch wörtlich so zu verstehende "lebenslange" Strafvollzug menschenwürdig zu gestalten ist, versteht sich und gebietet im Übrigen Artikel eins des Grundgesetzes.

Der ehemalige RAF-Killer Klar hat nicht nur, was schlimm genug gewesen wäre, einmal, sondern neun Mal das "moralische Gesetz in uns" (Immanuel Kant), zum Beispiel niemandem das Leben nehmen zu dürfen, in denkbar unmenschlicher Weise missachtet. Ich frage mich deshalb: Verletzt sein Leben in Freiheit nicht vielmehr das Menschenrecht der Angehörigen der Opfer, dem Mörder ihrer Ehemänner, Väter und Söhne nie mehr von Angesicht zu Angesicht begegnen zu müssen?

Ihre Meinung? Schreiben Sie unserem Autor unter kolumne@rheinische-Post.de"

(mc)
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