Hartz-IV-Leistungen für EU-Ausländer Notwehr des Sozialstaats

Meinung | Berlin · Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will EU-Bürgern den Hartz-IV- und Sozialhilfe-Zugang erst frühestens nach einem fünfjährigen Aufenthalt und nicht bereits nach sechs Monaten ermöglichen. Das ist der richtige Ansatz.

Andrea Nahles - Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
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Sind die vergleichsweise hohen deutschen Sozialleistungen der wichtigste oder sogar der einzige Migrationsgrund für Bürger aus anderen EU-Ländern, widerspricht dies dem Geist und der Zielsetzung der EU-Freizügigkeit. Diese bestanden darin, im EU-Binnenmarkt mehr Mobilität für Arbeitnehmer zu ermöglichen. Sie sollen problemlos dorthin ziehen können, wo ihre speziellen Fähigkeiten am europäischen Arbeitsmarkt am besten eingesetzt werden.

Ist dagegen der Sozialleistungsbezug der herausragende Migrationsgrund, führt die Freizügigkeit zu Wohlfahrtsverlusten — vor allem im betroffenen Zuzugsland, aber auch im EU-Binnenmarkt insgesamt. Der deutsche Sozialstaat handelt also in Notwehr, wenn er den allzu leichten Sozialhilfe-Zugang für EU-Ausländer nun beschränken will.

Denn bisher gelten in Deutschland Regeln, die den unerwünschten Migrationsgrund des Sozialleistungsbezugs zu wenig ausschließen. Vor allem seit der Bundesgerichtshof 2015 in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden hatte, dass EU-Ausländer aus Gleichbehandlungsgründen schon nach sechs Monaten Aufenthalt sehr wohl Anspruch auf Sozialhilfe-Leistungen haben, bestand Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.

Arbeitsministerin Nahles wählt jetzt den richtigen Ansatz, wenn sie den Hartz-IV- und Sozialhilfe-Zugang für Nicht-Erwerbstätige erst frühestens nach einem fünfjährigen Aufenthalt und nicht bereits nach sechs Monaten ermöglichen will. Anders sieht es aus, wenn ein EU-Ausländer bereits in Deutschland gearbeitet und in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Dann hat er ein Recht auf reguläres Arbeitslosengeld und im Anschluss auf Arbeitslosengeld II wie jeder Deutsche auch.

Ein Einfallstor, das EU-Ausländer häufig nutzen, hat die Ministerin aber offenbar nicht im Auge: Wer nach Deutschland kommt und einen kleinen Mini-Job vorweisen kann oder sich als Selbstständiger mit Gewerbeschein und geringen Einkünften präsentiert, kann aufstockende Hartz-IV-Hilfe zum Lebensunterhalt bereits vom ersten Tag des Aufenthalts an erhalten. Auch diese aufstockende Hilfe sollte eingeschränkt werden, denn sie erweist sich zunehmender Beliebtheit bei bestimmten EU-Ausländer-Gruppen.

(mar)
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