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Gutachten: Kommunalwahl in Dortmund soll wiederholt werden

zuletzt aktualisiert: 02.12.2009 - 18:27

Dortmund (RPO). Die Kommunalwahlen in Dortmund müssen nach Ansicht des von der Stadt beauftragten Gutachters wiederholt werden. Bei dem Urnengang vom 30. August habe es Unregelmäßigkeiten gegeben, erklärte der Münsteraner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Martin Beckmann, in einem von der Stadtverwaltung Dortmund am Mittwoch veröffentlichten Rechtsgutachten.

Gegen Dortmunds ehemaliger OB Langemeyer wurden schwere Vorwürfe laut.  Foto: ddp, ddp
Gegen Dortmunds ehemaliger OB Langemeyer wurden schwere Vorwürfe laut. Foto: ddp, ddp

Die Unregelmäßigkeiten hätten auf die Wahlen des Oberbürgermeisters, des Stadtrates und der Bezirksvertretungen einen entscheidenden Einfluss gehabt. Deshalb empfehle er dem Wahlprüfungsausschuss und dem Stadtrat, die Kommunalwahlen für ungültig zu erklären und wiederholen zu lassen.

Um den Ausgang der Kommunalwahl gibt es seit Wochen Streit, weil nur einen Tag nach dem Urnengang ein Finanzloch bekannt geworden und eine Haushaltssperre verkündet worden war. Gegen die Kommunalwahl gingen mittlerweile mehr als 350 Einsprüche ein - darunter auch ein Einspruch der Bezirksregierung Arnsberg. Über die Einsprüche muss ein Wahlprüfungsausschuss befinden, der dem Stadtrat eine Empfehlung in der Sache gibt. Wird eine Wiederholung der Wahl vom Stadtrat abgelehnt, können die Antragssteller vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Langemeyer in der Kritik

Nach Ansicht des Gutachters hatte vor allem der damalige Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) den Stadtrat und die Öffentlichkeit vor der Wahl nicht ausreichend über die sich abzeichnenden Finanzprobleme der Stadt informiert. Der damalige OB habe vor der Wahl "kein realistisches Bild der tatsächlichen Haushaltslage gegeben", hieß es. Eine Gefährdung des Haushaltsausgleichs habe sich spätestens ab Ende Juli 2009 abgezeichnet.

Der Münsteraner Gutachter kommt damit zu einem anderen Urteil als der Wahlrechtsexperte Frank Bätge, der in einem am Freitag vorgelegten Gutachten noch festgestellt hatte, dass die Kommunalwahlen in Dortmund rechtlich nicht zu beanstanden seien. Das Gutachten wurde von der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW (SGK NRW) in Auftrag gegeben.

Am 10. Dezember stimmt der Stadtrat über Wiederholung ab

Über das Gutachten von Beckmann wird nun der Wahlprüfungsausschuss auf seiner Sitzung vom 9. Dezember beraten. Einen Tag später will der Stadtrat über eine mögliche Wiederholung der Kommunalwahlen abstimmen.

Als "schallende Ohrfeige" für die SPD bezeichnete der Fraktionschef der FDP im Düsseldorfer Landtag, Gerhard Papke, das Ergebnis des Gutachtens. "Die Wählertäuschung bei der Dortmunder Kommunalwahl erfordert zügige Neuwahlen", erklärte Papke. Nach Ansicht des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landtag, Helmut Stahl, kann durch das nun vorgelegte Rechtsgutachten "ein Stück Demokratiegeschichte" geschrieben und die Wahl wiederholt werden.

Die SPD in Dortmund zeigte sich erstaunt über das Gutachten von Beckmann. "Dass zwei hochkarätige Verwaltungsrechtler zu derart gegensätzlichen Ergebnissen kommen, ist schon sehr überraschend. Wir werden uns jetzt die nötige Zeit nehmen, die einzelnen Argumente zu bewerten und dann Anfang nächster Woche unsere juristische Position darlegen", sagte der Sprecher der SPD-Fraktion im Wahlprüfungsausschuss, Olaf Radtke.

Quelle: DDP/felt

 
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